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Aktuelle Neuigkeiten, Berichte, Mitteilungen und Hintergründe aus dem PK NRW, seinen Abteilungen und den Trägerhochschulen.

Rückmeldung am PK NRW

Promovierende nach dem Promotionsrecht des PK NRW müssen sich an ihren Trägerhochschulen und am PK NRW einschreiben und während der Promotion semesterweise zurückmelden. Am PK NRW wird die Rückmeldung in das Sommersemester 2024 spätestens im April möglich sein und über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem KISS erfolgen. Dass die Rückmeldung am PK NRW erst nach Semesterbeginn möglich ist, wird natürlich keine negativen Konsequenzen haben.

Voraussetzung für die Rückmeldung am PK NRW ist die bereits erfolgte Rückmeldung an der Hochschule. Diese muss bereits im Vorfeld erfolgt sein. Die Promovierenden nach dem Promotionsrecht des PK NRW werden gebeten, sich selbstständig über den Rückmeldeprozess und die Fristen ihrer Hochschulen zu informieren und diese einzuhalten.

Sobald die Rückmeldung am PK NRW möglich ist, werden die Promovierenden umgehend informiert.