Für die Aufgabenerfüllung und -wahrnehmung sind die Organe der Abteilung verantwortlich. Darüber hinaus werden in der Abteilung mehrere Ämter wahrgenommen.
Das Direktorium ist Ansprechpartner für alle Anliegen der Abteilung. Es wird aus dem Kreis der professoralen Mitglieder der Abteilung gewählt und seine Amtszeit beträgt drei Jahre.
Die*der Direktor*in ist ein dezentrales Organ des Promotionskollegs NRW und hat gemäß § 25 der Verwaltungsvereinbarung folgende Aufgaben:
Die*der Direktor*in der Abteilung wird durch eine oder mehrere stellvertretende Direktor*innen vertreten.
Die Promovierendensprecher*innen sind Ansprechpartner*innen für die Promovierenden der Abteilung und vertreten ihre Interessen innerhalb der Abteilung und gegenüber dem Vorstand des Promotionskollegs NRW. Sie sind zugleich die gewählten Vertreter*innen der Gruppe der Promovierenden im Abteilungsrat.
Der Abteilungsrat ist für die Belange und Aufgaben auf Ebene der Abteilung zuständig. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen des Kreises der Professor*innen, der Doktorand*innen und des Kollegpersonals der Abteilung, wobei die Professor*innen die Mehrheit haben.
Prof. Dr. Bernd Döring
FH Aachen
Prof. Dr. Markus Grömping
FH Aachen
Prof. Dr. Helmut Hachul
FH Dortmund
Prof. Dr. techn. Felix Meckmann
HS Ruhr West
Prof. Dr. Andrea Pataki-Hundt
TH Köln
Prof. Dr. Thomas Uibel
FH Aachen
Thanh Vivien Le-Vu
HS Ruhr West
Torsten Merkens
FH Aachen
Nadine Nebel
HS Düsseldorf
Als dezentrales Organ des Promotionskollegs NRW hat der Abteilungsrat gemäß § 26 der Verwaltungsvereinbarung folgende Aufgaben:
Der Promotionsausschuss ist für die Organisation der Promotionsverfahren zuständig und wird vom Abteilungsrat gewählt. Die Amtszeit des Promotionsausschusses beträgt drei Jahre.
Prof. Dr. Jens Haberkamp
FH Münster
Prof. Dr. Frank Heimbecher
FH Münster
Alexandra Bohra
HS Ruhr West
Als dezentrales Organ des Promotionskollegs NRW ist der Promotionsausschuss gemäß § 4 Absatz 1 der Rahmenpromotionsordnung zuständig für die Organisation des Promotionsverfahrens, insbesondere für
E-Mail-Kontakt
Der Empfehlungsausschuss erarbeitet gemäß § 5 der Rahmenabteilungsordnung eine fachwissenschaftliche Bewertung für die Aufnahme von Mitgliedern und Angehörigen in die Abteilung. Er wird vom Abteilungsrat gewählt.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Abteilung wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Abteilung hin. Sie wird vom Abteilungsrat aus dem Kreis aller weiblichen Mitglieder der Abteilung gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.
Dr. Britta Köhler-Hoff
Koordination der Abteilung Bau und Kultur
+49 234 32 10172
britta.koehler@pknrw.de
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