Ombudsperson und Kommission zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Ombudsperson bzw. ihre Stellvertretung beraten, unterstützen und vermitteln sowohl zu Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis als auch in Fällen, in denen sie Kenntnis über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten erlangt. Die Kommission zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens wird tätig, wenn der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens seitens der Ombudsperson nicht ausgeräumt werden kann.

Ombudsperson des PK NRW

Als neutrale und qualifizierte Vertrauensperson ist die Ombudsperson für Mitglieder und Angehörige des PK NRW Anlaufstelle bei allen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie speziell in Fällen, in denen ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten besteht. Die Aufgaben der Ombudsperson sind beraten, unterstützen und vermitteln. Sie berät zudem Mitglieder und Angehörige des Promotionskollegs NRW, die unverschuldet in einen Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt wurden.

Mitglieder und Angehörige des Promotionskollegs NRW können sich an die Ombudsperson des Promotionskollegs NRW wenden, wenn objektive Anhaltspunkte für ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen, die den Aufgabenbereich des Promotionskollegs NRW und die Durchführung der Promotion betreffen.

Die Ombudsperson und deren Stellvertretung werden aus dem Kreis der Wissenschaftler*inenn, die Mitglied des Promotionskollegs NRW sind, vom Kollegsenat gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.

 

Prof. Dr. Klaus Maas

Ombudsperson


klaus.maas@th-owl.de

TH Ostwestfalen-Lippe

Gruppen-Icon

Prof. Dr. Sabine Schäper

Stellvertretung


Katholische HS NRW


Wichtige Information zur Zuständigkeit der Ombudsperson

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Hochschulautonomie in der Regel die Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis der jeweiligen Trägerhochschule bzw. Universität gelten. Das heißt, dass in Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die nicht den Aufgabenbereich des Promotionskollegs NRW und die Durchführung der Promotion unmittelbar betreffen, die jeweiligen Anlaufstellen der Trägerhochschule oder Universität, an der das wissenschaftliche Fehlverhalten vermutet wird, zuständig sind.

Kommission zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Kommission zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens als ständige Kommission des PK NRW wird tätig, wenn der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens seitens der Ombudsperson nicht ausgeräumt werden kann. Im Prüfverfahren gelten die Grundsätze der Anhörung der Beteiligten, der Vertraulichkeit, der Unschuldsvermutung sowie Grundsätze der Befangenheit.

Die Kommission zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens besteht aus je einem professoralen Mitglied aus drei verschiedenen Abteilungen, wobei jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus den Sozial-, Geistes- oder Kulturwissenschaften, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften stammen soll. Sie wird vom Kollegsenat für drei Jahre gewählt. Der Kommission gehören derzeit folgende Mitglieder an; eine Person ist noch als Stellvertretung zu benennen:

Professorale Mitglieder

Prof. Dr. Oliver Ruf


HS Bonn-Rhein-Sieg

Prof. Dr. Miriam Pein-Hackelbusch


TH Ostwestfalen-Lippe

Gruppen-Icon

Prof. Dr. Dirk Rüter


HS Ruhr-West

Prof. Dr. Marcus Mergenthaler

Stellvertretung


FH Südwestfalen

Prof. Dr. Inka Müller

Stellvertretung


HS Bochum