Zusammensetzung und Aufgaben der Trägerversammlung
Die Trägerversammlung besteht aus den Rektor*innen bzw. Präsident*innen der Trägerhochschulen oder den von ihnen benannten Vertreter*innen und hat gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung folgende Aufgaben:
- Festlegung der Grundsätze der Qualitätssicherung und Ausübung der entsprechenden Kontrollfunktion;
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes als Teil der Kollegwahlversammlung;
- Zustimmung zum Promotionskollegentwicklungsplan;
- Billigung von Planungsgrundsätzen;
- Zustimmung zum Wirtschaftsplan;
- Festsetzung der Höhe der finanziellen Zuschüsse der Trägerhochschulen;
- Zustimmung zum Erlass und zur Änderung der Grundordnung;
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Aufgaben des Promotionskollegs NRW, die das gesamte Promotionskolleg NRW betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
- Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Vorstandes.