Das Promotionskolleg unterstützt Sie auf Ihrem Weg der kooperativen Promotion. Dabei erfolgt die Betreuung von Promovierenden gemeinsam durch eine Betreuungsperson an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften und eine Betreuungsperson an einer promotionsberechtigten Hochschule/Universität.
Bei einer kooperativen Promotion erfolgt die wissenschaftliche Arbeit oftmals an der HAW. Sofern nicht anders geregelt, wirken Professor*innen der Universitäten im Promotionsprozess mit Professor*innen der HAW als Betreuer*innen, Gutachter*innen und Prüfer*innen zusammen. Der Doktorgrad kann jedoch ausschließlich von der betreuenden Universität oder promotionsberechtigten Hochschule vergeben werden, an der die Annahme zur Promotion erfolgt. Die Promotionsordnung dieser Fakultät ist auch maßgeblich für die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt.
Neben der gemeinsamen Betreuung durch eine Betreuungsperson an einer HAW und an einer Universität profitieren Sie bei einer kooperativen Promotion vor allem von folgenden Aspekten:
Recherchieren Sie auf unseren Abteilungsseiten, welches unserer professoralen Mitglieder oder assoziierten Professor*innen für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes thematisch infrage kommt.
Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an die/den Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens bei.
Für die Suche nach einer geeigneten universitären Betreuungsperson halten Sie Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson an der HAW. Wenden Sie sich auch an die entsprechenden Stellen der Universität, an der Sie promovieren möchten. Nehmen Sie dort außerdem Kontakt zu den Professor*innen auf, die für die Betreuung Ihrer Arbeit infrage kommen.
Haben Sie eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer assoziierten Professorin bzw. eines assoziierten Professors einer Abteilung am PK NRW erhalten und ein erstes Exposé verfasst, stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft im Promotionskolleg NRW. Der Antrag wird über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem (KISS) für die Dauer der Promotionsphase gestellt.
Über die Annahme als Doktorand*in entscheidet die jeweilige Fakultät der Universität, an der Sie promovieren. Die jeweils anzuwendende Promotionsordnung regelt die Durchführung des Promotionsverfahrens.
Gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson an der HAW schließen Sie eine Betreuungsvereinbarung ab. Die Betreuungsvereinbarung dient dazu, das Verhältnis zwischen Doktorand*in und Betreuenden inhaltlich, zeitlich transparent und verbindlich zu gestalten. Die Betreuungsvereinbarung wird in gemeinsamen Gesprächen aktualisiert und fortgeschrieben.
Sofern verpflichtende Vorlagen einer Betreuungsvereinbarung von der betreuenden Universität vorliegen, sollten diese verwendet und die Inhalte mit den Betreuungspersonen von HAW und Universität gemeinsam abgestimmt werden.
Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen idealtypischen Ablauf. Die Reihenfolge der Schritte kann variieren.
für kooperativ Promovierende des PK NRW (Muster) (.docx)
und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am Promotionskolleg NRW in der Fassung vom 19.04.2022 (.pdf)
Formlose Betreuungszuage für kooperativ Promovierende (.docx)
Confirmation of Supervision for Cooperative Doctoral Procedures (informal) (.docx)
Zu fachlichen Aspekten der Promotion
Bitte sprechen Sie die Koordinator*innen der jeweiligen Abteilung an.
Hier geht's zur Übersicht der Koordinator*innen der Abteilungen.
Janina Obermeyer
Promotionsberatung, Finanzierungsfragen, Fördermaßnahmen
+492343210134