Alle Ordnungen sowie zu veröffentlichenden Beschlüsse gibt das Promotionskolleg in seinen Amtlichen Mitteilungen gemäß Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionskollegs für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen § 2 Absatz 2 bekannt. Die Amtlichen Mitteilungen sind fortlaufend nummeriert und erscheinen gemäß Grundordnung § 19 ausschließlich in Gestalt einer elektronischen Ausgabe auf den Webseiten des Promotionskollegs NRW. Soweit die dort veröffentlichten Ordnungen keine Regelung über das Inkrafttreten enthalten, treten sie einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Von der Gründung des PK NRW bis Juli 2022 hießen die Amtlichen Mitteilungen des PK NRW 'Verkündungsblatt PK NRW'.