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Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen der verschiedenen Gremien und Ämtern des PK NRW.
Die Nachwahl zur dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in der Abteilung Unternehmen und Märkte des Promotionskollegs NRW 2024 findet als Online-Wahl statt. Ein Antrag auf Briefwahl ist möglich. Alle Fristen finden Sie im Wahlausschreiben. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Wahlordnung.
Für die Nachwahl zur dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in der Abteilung Unternehmen und Märkte verfügen alle stimmberechtigten Mitglieder des Abteilungsrates Unternehmen und Märktet, die Mitglied im Promotionskolleg NRW sind, über das aktive Wahlrecht (dürfen wählen). Über das passive Wahlrecht verfügen alle weiblichen Mitglieder der Abteilung Unternehmen und Märkte, deren fachliche Qualifikation gem. § 24 Abs. 2 Satz 3 des Hochschulgesetzes den Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden. Dies setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder nachgewiesene fachliche Qualifikationen voraus (dürfen kandidieren und gewählt werden).
Wahlvorschläge für die Nachwahl zur dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in der Abteilung Unternehmen und Märkte können von allen weiblichen Promotionskollegmitgliedern der jeweiligen Abteilung unterzeichnet werden. Wahlvorschläge können bis zum 17.12.2024 eingereicht werden.
Die Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, bekommen vor Wahlbeginn die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung an ihre E-Mail-Adresse zugesendet. In der Wahleinladung wird die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmabgabe muss in der Zeitspanne vom 06.01.2025, 09.00 Uhr, bis 10.01.2025, 12 Uhr, erfolgen.
Die Briefwahl muss bis zum 17.12.2024, 15:00 Uhr schriftlich oder elektronisch beim Wahlvorstand (Wahlvorstandsvorsitzender David Ewald) beantragt werden.
David Ewald
Wahlvorstand
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