+492343210176
david.ewald@pknrw.de
Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen der verschiedenen Gremien und Ämtern des PK NRW.
Die Wahlen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zwei Stellvertreterinnen sowie für die Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen der Abteilungen des Promotionskollegs NRW 2025 findet als Online-Wahl statt. Ein Antrag auf Briefwahl ist möglich. Alle Fristen finden Sie im Wahlausschreiben. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Wahlordnung.
Für die Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten des Promotionskollegs NRW verfügen alle stimmberechtigten Mitglieder des Kollegsenats über das aktive Wahlrecht (Recht zu wählen). Über das passive Wahlrecht (Recht zu kandidieren), verfügen alle weiblichen Mitglieder des Promotionskollegs NRW, deren fachliche Qualifikation gem. § 24 Abs. 2 Satz 3 des Hochschulgesetzes den Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden. Dies setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder nachgewiesene fachliche Qualifikationen voraus (dürfen kandidieren und gewählt werden). Die Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Für die Wahl der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den acht Abteilungen des Promotionskollegs NRW verfügen alle stimmberechtigten Mitglieder des entsprechenden Abteilungsrats über das aktive Wahlrecht (Recht zu wählen). Über das passive Wahlrecht (Recht zu kandidieren), verfügen alle weiblichen Mitglieder der entsprechenden Abteilung, deren fachliche Qualifikation gem. § 24 Abs. 2 Satz 3 des Hochschulgesetzes den Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden. Dies setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder nachgewiesene fachliche Qualifikationen voraus (dürfen kandidieren und gewählt werden). Die Wahl der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Wahlvorschläge für die Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zwei Stellvertreterinnen können von allen weiblichen Promotionskollegmitgliedern unterzeichnet werden. Wahlvorschläge können bis zum 04.04.2025 eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung können von allen weiblichen Promotionskollegmitgliedern der jeweiligen Abteilung unterzeichnet werden. Wahlvorschläge können bis zum 04.04.2025 eingereicht werden.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten zu Beginn der Wahl am 21.04.2025 um 8:00 Uhr die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung (E-Mail-Adresse). Dies gilt für die Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Abteilungen. Die Authentifizierung der Wahlberechtigten erfolgt über die Eingabe einer Wähler-ID und des dazugehörigen Passworts. Es ist auf Klein- und Großschreibung zu achten. Zudem wird in der Wahleinladung die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmabgabe muss in der Zeitspanne vom 21.04.2025, 8.00 Uhr, bis 23.04.2025, 23.59 Uhr, erfolgen.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten zu Beginn der Wahl am 30.04.2025 um 8:00 Uhr die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung (E-Mail-Adresse). Dies gilt für die Wahl der Stellvertreterinnen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie der Stellvertreterin der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Abteilungen. Die Authentifizierung der Wahlberechtigten erfolgt über die Eingabe einer Wähler-ID und des dazugehörigen Passworts. Es ist auf Klein- und Großschreibung zu achten. Zudem wird in der Wahleinladung die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmabgabe muss in der Zeitspanne vom 30.04.2025, 8.00 Uhr, bis 02.05.2025, 23.59 Uhr, erfolgen.
Die Briefwahl muss bis zum 11.04.2025, 15:00 Uhr schriftlich oder elektronisch beim Wahlvorstand (Wahlvorstandsvorsitzender David Ewald) beantragt werden.
David Ewald
Wahlvorstand
+492343210176
david.ewald@pknrw.de