Häufig gestellte Fragen - Promovierende

Sie sind Promovierende*r oder Promotionsinteressierte*r und haben Fragen rund um die Themen Mitgliedschaft und Promotion (kooperativ oder nach eigenem Promotionsrecht) am Promotionskolleg NRW? Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu diesen Themen mit den dazugehörigen Antworten. 

Promotion am und mit dem PK NRW – Allgemeines

Welche Optionen zur Promotion bietet das PK NRW an?

Am Promotionskolleg NRW bestehen zwei Möglichkeiten zu promovieren:

  • die strukturierte Promotion in einem Promotionsprogramm nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW und
  • die Promotion in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Hochschule/Universität (kooperative Promotion)

Beide Wege der Promotion vereint, dass theorie- und anwendungsbezogene Forschung miteinander kombiniert werden.

Für Promotionen nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW können Anträge auf Annahme als Doktorand*in und Anträge auf Einschreibung über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem KISS gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer strukturierten Promotion nach eigenem Promotionsrecht und einer kooperativen Promotion?

Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht werden Promovierende des PK NRW im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms einer Abteilung in einem zeitlich begrenzten Rahmen zum Doktortitel geführt. Dabei werden die Promovierenden von einem Team aus mehreren Hochschullehrenden betreut, intensiv und zielgerichtet bei ihrem Promotionsvorhaben begleitet und optimal auf ihren weiteren Karriereweg vorbereitet.

Bei einer kooperativen Promotion profitieren Promovierende in besonderem Maße von den Stärken zweier Hochschulformen, indem sie gleichermaßen von einer Betreuungsperson an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) und einer an der kooperierenden Universität betreut werden. Ferner sind sie in die unterschiedlichen Hochschulkulturen von HAW und Universität mit ihren jeweiligen Netzwerkstrukturen eingebunden, die ihnen wichtige Impulse für ihr Promotionsvorhaben und ihre weitere Karriereplanung bieten.

Ich denke über eine Promotion nach und suche Beratung zu dem Thema. An wen wende ich mich mit grundsätzlichen Fragen zur Promotion?

Die Erstberatung von Promotionsinteressierten findet an unseren Trägerhochschulen statt, die Absolvent*innen Anlaufstellen bieten, die sie beraten und dabei unterstützen, das Vorhaben Promotion für sich richtig einzuschätzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen.

Bei grundsätzlichen Fragen zur Promotion (etwa der Suche nach einem Thema oder einer Betreuungsperson, Finanzierungsoptionen) wenden Sie sich bitte an die Anlaufstellen an der jeweiligen HAW.

Bei konkreten Fragen zum Angebot des PK NRW, den Abteilungen und ihren Promotionsprogrammen oder zur Mitgliedschaft im PK NRW wenden Sie sich gerne an unser Team des PK NRW.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Promotion am PK NRW erfüllen?

Um zur Promotion zugelassen zu werden, müssen Sie die Voraussetzungen gemäß § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 erfüllen und einen Abschluss vorweisen, der zur Promotion berechtigt (z.B. Masterabschluss einer HAW oder Universität).

Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW können in den Promotionsordnungen der Abteilungen sowie durch die Promotionsausschüsse weitere, ggf. individuelle Anforderungen, die die Eignung zur Promotion erkennen lassen, festgelegt werden. Bei weiteren Fragen wird Sie das PK NRW gerne beraten. Alle aktuellen Ordnungen sind in unseren Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht und in einer nichtamtlichen Lesefassung zu finden.

Bei einer kooperativen Promotion können die Promotionsordnungen der Universitäten den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen.

Wie finde ich eine Betreuungsperson am PK NRW?

Recherchieren Sie auf unseren Abteilungsseiten, welches unserer professoralen Mitglieder oder assoziierten Professor*innen für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes thematisch infrage kommt.

Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an die*den Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens bei. Bei Fragen nehmen Sie auch gern Kontakt mit der jeweiligen Koordination der Abteilung auf.

Wo finde ich die für mich gültige Promotionsordnung?

Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW gilt die jeweils gültige Promotionsordnung der Abteilung, in der das Promotionsprogramm durchgeführt wird. Die aktuellen Ordnungen sind in unseren Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht und in einer nichtamtlichen Lesefassung zu finden.

Bei einer kooperativen Promotion ist die Promotionsordnung der Universität, mit der Sie zusammenarbeiten, maßgeblich.

Ist eine Promotion mit dem PK NRW an eine bereits bestehende Finanzierung gekoppelt, beziehungsweise ist mit einer Promotion am PK NRW eine Finanzierung verbunden?

Die Promotion am PK NRW ist prinzipiell unabhängig von der Art der Finanzierung der Promotion. Sie können mit dem PK NRW promovieren, egal ob Sie wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder Angestellte*r einer HAW oder Universität sind oder in einem Unternehmen arbeiten. Sofern Sie ohne eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder Angestellte*r promovieren, bestehen alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Promotionsstipendien.

Gibt es Vorgaben bezüglich Form, Inhalt und Umfang des Exposés?

Bezüglich Form, Inhalt, Umfang und Struktur des Exposés verweisen wir auf die einschlägige Ratgeberliteratur zu diesem Thema, die Sie auch im Internet finden. Zu den wesentlichen Aspekten eines Exposés gehören demnach vor allem die Definition der wissenschaftlichen Problemstellung, die Zielsetzung Ihrer Arbeit, der Stand der Forschung, Ihre geplante Vorgehensweise und Methoden sowie die einschlägige Literatur, auf die Sie Bezug nehmen werden.

Einzelne Abteilungen des PK NRW haben Vorlagen bzw. Vorgaben zu Form, Inhalt, Umfang und Struktur des Exposés erstellt bzw. erlassen, die auf den jeweiligen Abteilungsseiten zu finden sind. Stimmen Sie sich hierzu am besten auch mit Ihrer Betreuungsperson des PK NRW ab.


Mitgliedschaft im PK NRW

Wann und wie werde ich Mitglied im PK NRW?

Promovierendes Mitglied im PK NRW werden Sie auf Antrag über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS und sofern Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen.

Möchten Sie nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW promovieren, werden Sie automatisch Mitglied des Promotionskollegs NRW, sobald Sie an der Trägerhochschule des PK NRW, an der Sie das Promotionsvorhaben durchführen, und am PK NRW erfolgreich als Doktorand*in eingeschrieben sind.

Voraussetzung für die Einschreibung an der HAW ist, dass Sie eine vom PK NRW bestätigte Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des PK NRW vorweisen können. Innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Einschreibung an der HAW müssen Sie über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS einen Antrag auf Einschreibung am PK NRW stellen. Zudem müssen Sie sich für ein Promotionsprogramm einer Abteilung entscheiden und über KISS einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in beim zuständigen Promotionsausschuss stellen.

Welche Unterlagen für die Annahme bzw. Einschreibung als Doktorand*in jeweils einzureichen sind, regeln die Einschreib-, Rahmenpromotions- und Abteilungspromotionsordnungen.

Möchten Sie nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW promovieren und bereits vor der Einschreibung Mitglied werden, können Sie über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS einen Antrag auf Mitgliedschaft als Doktorand*in (Promotionsrecht) stellen, sofern Sie eine Betreuungszusage vorweisen können, die Promotion über das Promotionsrecht des PK NRW und Einschreibung an der HAW und dem PK NRW planen und spätestens drei Monate nach bestätigter Mitgliedschaft einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand auf Grundlage einer fachwissenschaftlichen Entscheidung des Empfehlungsausschusses der zuständigen Abteilung. Der Antrag ersetzt nicht den Antrag auf Einschreibung oder Annahme als Doktorand*in und garantiert auch keine Annahme in einem Promotionsprogramm.

Wenn Sie kooperativ am PK NRW promovieren möchten und eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer assoziierten Professorin bzw. eines assoziierten Professors einer Abteilung erhalten haben, können Sie über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS einen Antrag auf Mitgliedschaft als Doktorand*in (kooperativ) stellen. Der Empfehlungsausschuss der betreffenden Abteilung nimmt eine fachwissenschaftliche Bewertung Ihres Antrags vor; der Vorstand entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufnahme als Mitglied. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Wenn Sie weder kooperativ noch nach dem eigenen Promotionsrecht des PK NRW promovieren möchten, können Sie kein Mitglied im PK NRW werden.

Was kostet die Mitgliedschaft im PK NRW?

Die Mitgliedschaft im PK NRW ist für Doktorand*innen kostenlos.

Kann ich im PK NRW Mitglied werden, wenn ich noch keine*n Betreuer*in gefunden habe?

Um als kooperativ Promovierende*r Mitglied des PK NRW zu werden, müssen Sie eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer*eines assoziierten Professors*in des PK NRW vorweisen. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Promotionsphase und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Auch wenn Sie nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW promovieren, ist eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des PK NRW Voraussetzung. Maßgeblich ist für Sie der Prozess der Annahme und Einschreibung. Sofern Sie es nicht bereits sind, werden Sie automatisch Mitglied des Promotionskollegs NRW, sobald Sie an der Hochschule, an der Sie das Promotionsvorhaben durchführen, und am PK NRW erfolgreich als Doktorand*in eingeschrieben sind. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Einschreibung bzw. der Promotionsphase und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Ich habe meinen Studienabschluss im Ausland erworben. Erfülle ich trotzdem die Zugangsvoraussetzungen zur Promotion gemäß § 67 (4) HG NRW ?

Auskunft darüber, ob Ihr ausländischer Studienabschluss als gleichwertig zu den in Deutschland vergebenen Abschlüssen anzusehen ist und die Zugangsvoraussetzungen für eine Promotion erfüllt, kann Ihnen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland geben. Eine erste schnelle Überprüfung, ob Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für eine Promotion erfüllen, können Sie selbst mit Hilfe von anabin, der Datenbank der Zentralstelle, vornehmen.

Bei den dort genannten Ansprechpersonen können Sie Ihren im Ausland erworbenen Studienabschluss diesbezüglich prüfen lassen.

Wann endet die Mitgliedschaft im PK NRW?

Im Rahmen der Promotion nach eigenem Promotionsrecht ist die Einschreibung bzw. Annahme als Doktorand*in i.d.R. auf fünf Jahre befristet. Die mögliche Dauer einer Verlängerung der Einschreibung ist in den jeweiligen Promotionsordnungen der Abteilungen festgelegt. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Einschreibung bzw. Annahme als Doktorand*in und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Als Doktorand*in in einem kooperativen Promotionsvorhaben gilt die Mitgliedschaft im PK NRW für die Dauer Ihrer Promotionsphase und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Kann ich mich erneut bewerben, wenn mein Antrag auf Mitgliedschaft im PK NRW abgelehnt wurde?

Sie können sich erneut bewerben, sobald Sie die Anforderungen an eine Mitgliedschaft im PK NRW erfüllen.


Promotion nach eigenem Promotionsrecht

Allgemeines

Kann ich auch als Absolvent*in einer Universität im Rahmen der strukturierten Promotion mit dem PK NRW promovieren?

Die strukturierte Promotion im Rahmen der Promotionsprogramme des PK NRW steht Ihnen selbstverständlich auch als Absolvent*in einer Universität offen. Maßgeblich ist, dass Sie die Zugangsvorausetzungen zur Promotion gemäß § 5 der Rahmenpromotiosordnung des PK NRW erfüllen und durch mindestens ein professorales Mitglied des PK NRW betreut werden.

Was ist für mich bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht maßgeblich – Mitgliedschaft oder Einschreibung?

Für die Promotion nach eigenem Promotionsrecht ist maßgeblich, dass Sie sich sowohl an der HAW, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen, als auch am PK NRW zur Promotion einschreiben. Mit erfolgter Einschreibung im PK NRW werden Sie automatisch Mitglied des PK NRW, sofern Sie dies nicht bereits sind. Die maßgebliche Hochschule für die Einschreibung ist diejenige, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen und an der mindestens eine Ihrer professoralen Betreuungspersonen beheimatet ist.

Werden bei der strukturierten Promotion mit dem PK NRW Semesterbeiträge fällig?

Die Mitgliedschaft und Einschreibung am PK NRW ist für Doktorand*innen kostenlos. An Ihrer HAW fallen unter Umständen semesterweise Sozialbeiträge für die Einschreibung zur Promotion an. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Studierendensekretariaten bzw. Graduierteneinrichtungen der jeweiligen HAW.

Kann die Promotion im Rahmen eines Promotionsprogramms am PK NRW auch berufsbegleitend erfolgen?

Eine strukturierte Promotion am PK NRW ist grundsätzlich berufsbegleitend möglich.

Die Promotionsprogramme sind auf drei Jahre angelegt. Was passiert, wenn meine Promotion länger als drei Jahre dauert?

Formal stellt eine Promotionsdauer über drei Jahren kein Problem dar. Ihre Annahme als Doktorand*in am PK NRW ist zunächst auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden, sofern abzusehen ist, dass Ihr Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Welche Doktorgrade werden am PK NRW verliehen?

Das PK NRW verleiht die akademischen Grade des Dr.-Ing., Dr. phil., Dr. rer. nat. und Dr. rer. pol. Die disziplinäre Verankerung einer Abteilung bildet die jeweilige Basis für die Vergabe der Doktorgrade. Je Abteilung können bis zu drei Doktorgrade verleihen werden.

Betreuung, Begutachtung und Prüfung

Wer betreut meine Promotion am PK NRW?

In den Promotionsprogrammen des PK NRW wird jede*r Doktorand*in durch ein Betreuungsteam aus drei Personen betreut. Die fachliche Betreuung erfolgt durch

  • ein professorales Mitglied der Abteilung, an der das Promotionsprojekt durchgeführt wird, und
  • eine*n weitere*n Professor*in (professorales Mitglied des PK NRW oder Professor*in, die*der an einer promotionsberechtigten Einrichtung das Promotionsrecht ausübt und ein für das Promotionsvorhaben relevantes Fach vertritt).

Mindestens eine fachliche Betreuung muss über umfangreiche Erfahrung bei der selbstständigen Promotionsbetreuung verfügen.

Die dritte Person im Betreuungsteam kann

  • professorales Mitglied des PK NRW,
  • assoziierte*r Professor*in des PK NRW oder
  • Professor*in bzw. Privatdozent*in einer Hochschule außerhalb des PK NRW mit Ausübung des Promotionsrechts an der Heimateinrichtung

sein. Die dritte Person übernimmt Mentoring-Aufgaben und kann durch den Promotionsausschuss zusätzlich Betreuungsaufgaben zugeweisen bekommen.

Für den Antrag auf Einschreibung am PK NRW muss die Betreuungszusage einer fachlichen Betreuung vorliegen. Für den Antrag auf Annahme bitten wir um Vorschläge für das komplette Betreuungsteam.

Muss meine Betreuungsperson Mitglied im PK NRW sein?

Mindestens eine fachliche Betreuungsperson muss professorales Mitglied der Abteilung sein, in der das Promotionsprojekt durchgeführt wird. In der Regel ist auch die zweite fachliche Betreuungsperson professorales Mitglied des PK NRW. Aber auch ein*e Professor*in, die*der an einer promotionsberechtigten Einrichtung das Promotionsrecht ausübt, kann als zweite fachliche Betreuungsperson eingesetzt werden. Eine dieser beiden Personen muss über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Promotionen verfügen. Die dritte Person im Betreuungsteam kann professorales Mitglied, assoziierte*r Professor*in oder Professor*in bzw. Privatdozent*in einer promotionsberechtigten Einrichtung außerhalb des PK NRW, an der sie das Promotionsrecht ausüben darf, sein und nimmt i.d.R. Mentoring-Funktionen wahr.

Welche Kriterien muss mein*e betreuende HAW-Professor*in erfüllen, um professorales Mitglied im PK NRW zu werden?

Die Mitgliedschaftskriterien für Professor*innen finden Sie in der Mitgliederordnung (§ 3) sowie in Kurzform in den FAQs für Professor*innen (Fragenblock „Professor*innen – Mitgliedschaftskriterien“).

Wie lange kann es dauern, bis mein*e betreuende*r Professor*in Mitglied des PK NRW wird?

Die Bearbeitung von und Entscheidung über vollständig eingereichte Anträge auf professorale Mitgliedschaft dauert i.d.R. bis zu vier und in Ausnahmefällen bis zu sechs Monaten.

Wer begutachtet meine Dissertation?

Ihre Dissertation wird von mindestens zwei Gutachter*innen begutachtet, die vom Promotionsausschuss bestellt werden.

Ihre Betreuungen sind dabei nicht automatisch auch Gutachter*innen, Vielmehr gilt, dass für jede begutachtende Person, die Teil Ihres Betreuungsteams ist oder gemeinam mit Ihnen publiziert hat, eine weitere begutachtende Person bestellt wird, die in keiner wissenschaftlichen Kooperationsbeziehung mit Ihnen steht. Beachten Sie hierbei auch die Regelungen zur Befangenheit.

Wer gehört der Prüfungskommission für meine mündliche Promotionsprüfung an?

Die Prüfungskommission besteht aus den Gutachter*innen sowie mindestens einer weiteren fachlich ausgewiesenen Person, die entweder

  • professorales Mitglied der Abteilung
  • professorales Mitglied einer anderen Abteilung des PK NRW oder
  • Professor*in einer promotionsberechtigten Einrichtung außerhalb des PK NRW, an der sie*er das Promotionsrecht ausüben darf,

ist.

Annahme und Einschreibung

Was muss ich tun, um in einem der Promotionsprogramme des PK NRW promovieren zu können?

Um in einem der Promotionsprogramme des PK NRW promovieren zu können, müssen Sie

  • sich an der HAW, an der das Promotionsprojekt durchgeführt wird, einschreiben,
  • sich am PK NRW einschreiben und
  • in der Abteilung, die das Promotionsprogramm anbietet, als Doktorand*in angenommen sein.

Bitte beachten Sie auch die einzelnen Schritte im Promotionsprozess.

Wie kann ich mich an der Hochschule einschreiben?

Informationen zur Einschreibung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) erhalten Sie bei den dort zuständigen Stellen. Eine Einschreibung ist sowohl in das Winter- als auch Sommersemester möglich. Für die Einschreibung an der HAW benötigen Sie die Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds der Abteilung, in der das Promotionsprojekt durchgeführt werden soll, sowie die von der HAW benannten Unterlagen. Für die Einschreibung wird i.d.R. eine Semestergebühr an den HAW erhoben.

Bitte beachten Sie auch die einzelnen Schritte im Promotionsprozess.

Wie kann ich mich am PK NRW einschreiben?

Um sich am PK NRW einzuschreiben, müssen Sie einen Antrag auf Einschreibung über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS stellen. Hierzu benötigen Sie

  • die Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds,
  • eine Studienbescheinigung der HAW, an der Sie als Doktorand*in eingeschrieben sind,
  • den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • den Nachweis eines zur Promotion berechtigenden Abschlusses,
  • den Scan eines amtlichen Lichtbildausweises.

Wie kann ich als Doktorand*in angenommen werden?

Um von einer Abteilung als Doktorand*in angenommen zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS stellen. Hierzu benötigen Sie

  • ein (Kurz-)Exposé,
  • ein Betreuungsteam aus drei Personen samt Betreuungszusagen (verpflichtend ist die Betreuungszusage einer fachlichen Betreuung; ohne Vorschläge der zweiten und dritten Betreuung verlängert sich i.d.R. die Bearbeitungszeit Ihres Antrags und der Promotionsausschuss wird Ihnen Betreuende zuweisen müssen),
  • einen Lebenslauf,
  • den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • den Nachweis eines zur Promotion berechtigenden Abschlusses,
  • ggf. weitere abteilungsspezifische Nachweise (Sprachnachweise oder Empfehlungsschreiben).

Über Ihren Antrag entscheidet der Promotionsausschuss der zuständigen Abteilung. Beachten Sie hierfür auch bitte die Sitzungstermine der Promotionsausschüsse.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Einschreibung an der HAW und dem PK NRW sowie der Antrag auf Annahme als Doktorand*in können prinzipiell jederzeit gestellt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Informationen zur Einschreibung an den HAW erhalten Sie bei den dort zuständigen Stellen. Eine Einschreibung ist sowohl in das Winter- als auch Sommersemester möglich; ggf. sind Fristen der HAW zu berücksichtigen. Bei der Einschreibung wird i.d.R. ein Sozialbeitrag fällig, unabhängig davon, ob Sie sich zu Beginn oder im laufenden Semester einschreiben.
  • Der Antrag auf Einschreibung am PK NRW ist innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Einschreibung an der Hochschule zu stellen. Eingeschrieben werden Sie in das Semester, in das die Hochschule Sie eingeschrieben hat.
  • Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in ist spätestens drei Monaten nach erfolgter Einschreibung am PK NRW zu stellen; wir empfehlen jedoch eine zeitgleiche Antragstellung.

Ist die Einschreibung sowohl an der Hochschule als auch am PK NRW wirklich notwendig?

Ja, gemäß § 67b Absatz 3 des Hochschulgesetzes NRW sowie § 10 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionskollegs NRW vom 30. November 2020 ist die Einschreibung sowohl an der Hochschule als auch am PK NRW verpflichtend. Der Antrag auf Einschreibung am PK NRW ist innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Einschreibung an der Hochschule zu stellen. Eingeschrieben werden Sie in das Semester, in das die Hochschule Sie eingeschrieben hat.

Ist ein Wechsel zur Promotion nach Promotionsrecht des PK NRW möglich, wenn man schon als kooperativ promovierendes Mitglied des PK NRW aufgenommen ist?

Prinzipiell ist ein Wechsel vom Status als kooperativ Promovierende*r in den Status als Promovierende*r nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW möglich. Hierfür muss die Einschreibung an der HAW sowie die Annahme und Einschreibung als promovierendes Mitglied des PK NRW erfolgen.

Für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen gelten die Regelungen der Übergangsrichtlinie und Richtlinie zur Anerkennung von Leistungen vom 26.05.2023.

Leistungen im Rahmen der Promotionsprogramme und Anerkennung

Wie setzt sich ein Promotionsprogramm zusammen?

Die Programme werden von den Abteilungen angeboten und sind i.d.R. auf drei Jahre ausgelegt. Sie bestehen i.d.R. aus einem Pflicht- und einem Wahl(pflicht-)bereich und umfassen neben vertiefenden fach- und interdisziplinären Veranstaltungen auch überfachliche Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten zum wissenschaftlichen Austausch in den verschiedenen Promotionsphasen. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie auf den Seiten der Abteilungen.

Kann ich mich schon vor der Einschreibung zu Pflichtveranstaltungen aus den Promotionsprogrammen, z.B. GWP und Ethik, anmelden?

Die Teilnahme an den überfachlichen Workshops des PK NRW (darunter auch GWP und Ethik) ist grundsätzlich unseren Mitgliedern (und damit auch den am PK NRW eingeschiebenen Promovierenden) vorbehalten.

Finden die Veranstaltungen der Promotionsprogramme online oder in Präsenz statt?

Die Veranstaltungen der Promotionsprogramme finden entweder online oder in Präsenz statt. Aufschluss hierüber geben die jeweiligen Terminankündigungen.

Kann ich meine Dissertation auch in englischer Sprache verfassen?

Grundsätzlich ist es möglich, die Dissertation in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. Näheres hierzu regeln die Abteilungspromotionsordnungen.

Kann ich mir im Rahmen der Promotionsprogramme nur vom PK NRW angebotene Veranstaltungen anrechnen lassen?

Nein, die im Rahmen der Promotionsprogramme geforderten Leistungen müssen überwiegend im Promotionskolleg NRW erbracht worden sein; die Anrechnung außerhalb des PK NRW erbrachter Leistungen ist möglich. Die Entscheidung hierüber fällt der Promotionsausschuss.

Für Promovierende, die bereits vor dem 01.01.2022 mit der Promotion begonnen haben, gilt zudem eine Übergangsrichtlinie (.pdf): Sofern der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens bis zum 01.01.2025 gestellt wird, können auch Dreiviertel der erforderlichen Leistungen des Promotionsprogramms außerhalb des PK NRW erbracht werden; die Entscheidung über die Anerkennung fällt der Promotionsausschuss.


Kooperative Promotion mit dem PK NRW

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft im PK NRW als kooperativ Promovierende*r?

Ergänzend zu den Angeboten der kooperierenden Universität, bietet Ihnen die Mitgliedschaft im PK NRW Forschungsperspektiven und -impulse im Profil der HAW, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Betreuung im Bereich anwendungsbezogener Forschung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote.

Wenn ich kein Mitglied im PK NRW bin, kann ich dann kooperativ promovieren?

Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Die Mitgliedschaft im PK NRW bietet Ihnen jedoch eine qualitativ hochwertige Betreuung mit Zugang zu aktueller anwendungsbezogener Forschung, gute Vernetzungsmöglichkeiten in der Scientific Community sowie vielfältige fachliche wie überfachliche Unterstützungs- und Serviceangebote.

Erhalte ich bei einer kooperativen Promotion auch einen Doktorgrad der HAW?

Der Doktorgrad wird von einer promotionsberechtigten Einrichtung, in der Regel einer Universität, vergeben. Der akademische Grad „Doktor“ wird dabei um die jeweilige Fachrichtung ergänzt (z.B. Dr. rer. nat., Dr.-Ing. oder Dr. phil.). An einigen Universitäten wird alternativ auch der Ph.D. als akademischer Grad angeboten. Da die einzelnen HAW in Nordrhein-Westfalen nicht promotionsberechtigt sind, erfolgt bei der kooperativen Promotion die Vergabe des Doktorgrades ausschließlich über die kooperierende promotionsberechtigte Einrichtung.

Muss ich mich an der HAW und der Universität einschreiben und werden dort Semesterbeiträge fällig?

Ob Sie sich an beiden Hochschulen einschreiben müssen oder eine andere Form der Registrierung vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen HAW und Universität ab. In jedem Fall sollten Sie sich frühestmöglich an der universitären Fakultät als Doktorand*in annehmen lassen. Die Graduierten- und Serviceeinrichtungen der jeweiligen Universität und HAW beraten Sie hierzu gerne.

Ob für Sie Beiträge an den Hochschulen anfallen, hängt ebenfalls von der Art der Registrierung dort ab. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Studierendensekretariaten der kooperierenden Universität und HAW.

Kann ich auch als Absolvent*in einer Universität kooperativ am PK NRW promovieren?

Auch als Absolvent*in einer Universität können Sie kooperativ promovieren. Wenn Sie Interesse an einer kooperativen Promotion mit dem PK NRW haben und Fragen zu einer Abteilung oder der Mitgliedschaft am PK NRW haben, treten Sie bitte mit der Koordination der thematisch passenden Abteilung in Kontakt. Diese berät Sie gern.

Wer entscheidet darüber, ob ich Mitglied im PK NRW werden oder in einer Abteilung mitarbeiten kann?

Wenn Sie sich für eine kooperative Promotion entschieden haben und einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, gibt der Empfehlungsausschuss der jeweiligen Abteilung nach Prüfung der formalen Voraussetzungen für eine Promotion ein fachwissenschaftliches Votum zu Ihrem Antrag und damit über Ihre Aufnahme als Mitglied ab. Dieses Votum wird an den Vorstand des PK NRW weitergeleitet, der auf Grundlage Ihres Votums über Ihre Aufnahme entscheidet.

Mein Antrag auf Mitgliedschaft im PK NRW wurde abgelehnt. Kann ich jetzt nicht mehr kooperativ promovieren?

Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.

Welche Veranstaltungen muss ich als kooperativ Promovierende*r besuchen?

Die angebotenen Veranstaltungen des PK NRW (z. B. das überfachliche Workshopprogramm) und der Abteilungen stehen kooperativ Promovierenden offen, sind für sie in der Regel aber optional. Welche Qualifizierungselemente Sie darüber hinaus benötigen und besuchen sollten, legen Sie gemeinsam mit Ihren Betreuungspersonen fest.

Die Promotionsordnungen der Universitäten können für die Annahme als Doktorand*in den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen. Zudem können durch die Integration in ein Promotionsprogramm weitere Pflichtveranstaltungen hinzukommen. Eine gegenseitige Anerkennung von Leistungen, die an den HAW, dem PK NRW und den Abteilungen sowie an den Universitäten erworben werden, wird angestrebt.

Ich habe mit einer kooperativen Promotion begonnen, promoviere jetzt aber nicht mehr mit einer HAW. Kann ich weiterhin Mitglied am PK NRW bleiben?

Das ist nicht möglich, da die Mitgliedschaft im PK NRW an eine Promotion unter Einbezug eines professoralen Mitglieds mindestens einer Träger-HAW geknüpft ist.

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