Sie sind Promovierende*r oder Promotionsinteressierte*r und haben Fragen rund um die Themen Mitgliedschaft und Promotion (kooperativ oder nach eigenem Promotionsrecht) am Promotionskolleg NRW? Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu diesen Themen mit den dazugehörigen Antworten.
Am Promotionskolleg NRW bestehen zwei Möglichkeiten zu promovieren:
Beide Wege der Promotion vereint, dass theorie- und anwendungsbezogene Forschung miteinander kombiniert werden.
Für Promotionen nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW können Anträge auf Annahme als Doktorand*in und Anträge auf Einschreibung über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem KISS gestellt werden.
Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht werden Promovierende des PK NRW im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms einer Abteilung in einem zeitlich begrenzten Rahmen zum Doktortitel geführt. Dabei werden die Promovierenden von einem Team aus mehreren Hochschullehrenden betreut, intensiv und zielgerichtet bei ihrem Promotionsvorhaben begleitet und optimal auf ihren weiteren Karriereweg vorbereitet.
Bei einer kooperativen Promotion profitieren Promovierende in besonderem Maße von den Stärken zweier Hochschulformen, indem sie gleichermaßen von einer Betreuungsperson an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) und einer an der kooperierenden Universität betreut werden. Ferner sind sie in die unterschiedlichen Hochschulkulturen von HAW und Universität mit ihren jeweiligen Netzwerkstrukturen eingebunden, die ihnen wichtige Impulse für ihr Promotionsvorhaben und ihre weitere Karriereplanung bieten.
Die Erstberatung von Promotionsinteressierten findet an unseren Trägerhochschulen statt, die Absolvent*innen Anlaufstellen bieten, die sie beraten und dabei unterstützen, das Vorhaben Promotion für sich richtig einzuschätzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen.
Bei grundsätzlichen Fragen zur Promotion (etwa der Suche nach einem Thema oder einer Betreuungsperson, Finanzierungsoptionen) wenden Sie sich bitte an die Anlaufstellen an der jeweiligen HAW.
Bei konkreten Fragen zum Angebot des PK NRW, den Abteilungen und ihren Promotionsprogrammen oder zur Mitgliedschaft im PK NRW wenden Sie sich gerne an unser Team des PK NRW.
Um zur Promotion zugelassen zu werden, müssen Sie die Voraussetzungen gemäß § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 erfüllen und einen Abschluss vorweisen, der zur Promotion berechtigt (z.B. Masterabschluss einer HAW oder Universität).
Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW können in den Promotionsordnungen der Abteilungen sowie durch die Promotionsausschüsse weitere, ggf. individuelle Anforderungen, die die Eignung zur Promotion erkennen lassen, festgelegt werden. Bei weiteren Fragen wird Sie das PK NRW gerne beraten. Alle aktuellen Ordnungen sind in unseren Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht und in einer nichtamtlichen Lesefassung zu finden.
Bei einer kooperativen Promotion können die Promotionsordnungen der Universitäten den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen.
Recherchieren Sie auf unseren Abteilungsseiten, welches unserer professoralen Mitglieder oder assoziierten Professor*innen für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes thematisch infrage kommt.
Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an die*den Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens bei. Bei Fragen nehmen Sie auch gern Kontakt mit der jeweiligen Koordination der Abteilung auf.
Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW gilt die jeweils gültige Promotionsordnung der Abteilung, in der das Promotionsprogramm durchgeführt wird. Die aktuellen Ordnungen sind in unseren Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht und in einer nichtamtlichen Lesefassung zu finden.
Bei einer kooperativen Promotion ist die Promotionsordnung der Universität, mit der Sie zusammenarbeiten, maßgeblich.
Die Promotion am PK NRW ist prinzipiell unabhängig von der Art der Finanzierung der Promotion. Sie können mit dem PK NRW promovieren, egal ob Sie wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder Angestellte*r einer HAW oder Universität sind oder in einem Unternehmen arbeiten. Sofern Sie ohne eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder Angestellte*r promovieren, bestehen alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Promotionsstipendien.
Bezüglich Form, Inhalt, Umfang und Struktur des Exposés verweisen wir auf die einschlägige Ratgeberliteratur zu diesem Thema, die Sie auch im Internet finden. Zu den wesentlichen Aspekten eines Exposés gehören demnach vor allem die Definition der wissenschaftlichen Problemstellung, die Zielsetzung Ihrer Arbeit, der Stand der Forschung, Ihre geplante Vorgehensweise und Methoden sowie die einschlägige Literatur, auf die Sie Bezug nehmen werden.
Einzelne Abteilungen des PK NRW haben Vorlagen bzw. Vorgaben zu Form, Inhalt, Umfang und Struktur des Exposés erstellt bzw. erlassen, die auf den jeweiligen Abteilungsseiten zu finden sind. Stimmen Sie sich hierzu am besten auch mit Ihrer Betreuungsperson des PK NRW ab.
Promovierendes Mitglied im PK NRW werden Sie auf Antrag über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS und sofern Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen.
Möchten Sie nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW promovieren, werden Sie automatisch Mitglied des Promotionskollegs NRW, sobald Sie an der Trägerhochschule des PK NRW, an der Sie das Promotionsvorhaben durchführen, und am PK NRW erfolgreich als Doktorand*in eingeschrieben sind.
Voraussetzung für die Einschreibung an der HAW ist, dass Sie eine vom PK NRW bestätigte Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des PK NRW vorweisen können. Innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Einschreibung an der HAW müssen Sie über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS einen Antrag auf Einschreibung am PK NRW stellen. Zudem müssen Sie sich für ein Promotionsprogramm einer Abteilung entscheiden und über KISS einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in beim zuständigen Promotionsausschuss stellen. Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung unter Vorbehalt der Annahme befristet erfolgt. Innerhalb eines Jahres muss die Annahme erfolgt sein.
Welche Unterlagen für die Annahme bzw. Einschreibung als Doktorand*in jeweils einzureichen sind, regeln die Einschreib-, Rahmenpromotions- und Abteilungspromotionsordnungen.
Für einen reibungslosen Ablauf des Antragsprozesses beachten Sie bitte auch die Informationen zu den Terminen und Fristen.
Möchten Sie nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW promovieren und bereits vor der Einschreibung Mitglied werden, können Sie über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS einen Antrag auf Mitgliedschaft als Doktorand*in (Promotionsrecht) stellen, sofern Sie eine Betreuungszusage vorweisen können, die Promotion nach dem Promotionsrecht des PK NRW und Einschreibung an der HAW und dem PK NRW planen und spätestens drei Monate nach bestätigter Mitgliedschaft einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand auf Grundlage einer fachwissenschaftlichen Entscheidung des Empfehlungsausschusses der zuständigen Abteilung. Der Antrag ersetzt nicht den Antrag auf Einschreibung oder Annahme als Doktorand*in und garantiert auch keine Annahme in einem Promotionsprogramm.
Wenn Sie kooperativ am PK NRW promovieren möchten und eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer assoziierten Professorin bzw. eines assoziierten Professors einer Abteilung erhalten haben, können Sie über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS einen Antrag auf Mitgliedschaft als Doktorand*in (kooperativ) stellen. Der Empfehlungsausschuss der betreffenden Abteilung nimmt eine fachwissenschaftliche Bewertung Ihres Antrags vor; der Vorstand entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufnahme als Mitglied. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Wenn Sie weder kooperativ noch nach dem eigenen Promotionsrecht des PK NRW promovieren möchten, können Sie kein Mitglied im PK NRW werden.
Die Mitgliedschaft im PK NRW ist für Doktorand*innen kostenlos.
Um als kooperativ Promovierende*r Mitglied des PK NRW zu werden, müssen Sie eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer*eines assoziierten Professors*in des PK NRW vorweisen. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Promotionsphase und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.
Eine Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW setzt die Betreuung durch ein professorales Mitglied des PK NRW voraus. Für den Antrag auf Einschreibung an der HAW und den Antrag auf Einschreibung am PK NRW ist die unterschriebene Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds der Abteilung vorzuweisen, in der das Promotionsprojekt durchgeführt wird. Für den Antrag auf Annahme bitten wir um Vorschläge für das komplette Betreuungsteam, da der Antrag abgelehnt werden muss, wenn der Promotionsausschuss nicht innerhalb einer Frist von i.d.R drei Monaten geeignete Betreuungspersonen bestellen kann. Bitte besprechen Sie die Frage nach der weiteren Zusammenstellung des Betreuungsteams mit ihrer ersten fachlichen Betreuungsperson. Diese kann einschätzen, welche weitere Expertise für Ihr Dissertationsthema und Ihre Karriereplanung benötigt wird und welche Professor*innen angesprochen werden können. Die Mitgliedschaft am PK NRW beginnt automatisch mit Ihrer Einschreibung am PK NRW und gilt für die Dauer der Einschreibung bzw. der Promotionsphase und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation.
Auskunft darüber, ob Ihr ausländischer Studienabschluss als gleichwertig zu den in Deutschland vergebenen Abschlüssen anzusehen ist und die Zugangsvoraussetzungen für eine Promotion erfüllt, kann Ihnen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland geben. Eine erste schnelle Überprüfung, ob Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für eine Promotion erfüllen, können Sie selbst mit Hilfe von anabin, der Datenbank der Zentralstelle, vornehmen.
Bei den dort genannten Ansprechpersonen können Sie Ihren im Ausland erworbenen Studienabschluss diesbezüglich prüfen lassen.
Im Rahmen der Promotion nach eigenem Promotionsrecht ist die Einschreibung bzw. Annahme als Doktorand*in i.d.R. auf fünf Jahre befristet. Die mögliche Dauer einer Verlängerung der Einschreibung ist in den jeweiligen Promotionsordnungen der Abteilungen festgelegt. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Einschreibung bzw. Annahme als Doktorand*in und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.
Als Doktorand*in in einem kooperativen Promotionsvorhaben gilt die Mitgliedschaft im PK NRW für die Dauer Ihrer Promotionsphase und endet spätestens mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.
Die strukturierte Promotion im Rahmen der Promotionsprogramme des PK NRW steht Ihnen selbstverständlich auch als Absolvent*in einer Universität offen. Maßgeblich ist, dass Sie die Zugangsvorausetzungen zur Promotion gemäß § 5 der Rahmenpromotiosordnung des PK NRW erfüllen und durch mindestens ein professorales Mitglied des PK NRW betreut werden.
Für die Promotion nach eigenem Promotionsrecht ist maßgeblich, dass Sie sich sowohl an der HAW, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen, als auch am PK NRW zur Promotion einschreiben. Mit erfolgter Einschreibung im PK NRW werden Sie automatisch Mitglied des PK NRW, sofern Sie dies nicht bereits sind. Die maßgebliche Hochschule für die Einschreibung ist diejenige, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen und an der mindestens eine Ihrer professoralen Betreuungspersonen beheimatet ist.
Die Mitgliedschaft und Einschreibung am PK NRW ist für Doktorand*innen kostenlos. An Ihrer HAW fallen unter Umständen semesterweise Sozialbeiträge für die Einschreibung zur Promotion an. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Studierendensekretariaten bzw. Graduierteneinrichtungen der jeweiligen HAW.
Eine strukturierte Promotion am PK NRW ist grundsätzlich berufsbegleitend möglich.
Formal stellt eine Promotionsdauer über drei Jahren kein Problem dar. Ihre Annahme als Doktorand*in am PK NRW ist zunächst auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden, sofern abzusehen ist, dass Ihr Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung.
Das PK NRW verleiht die akademischen Grade des Dr.-Ing., Dr. phil., Dr. rer. nat. und Dr. rer. pol. Die disziplinäre Verankerung einer Abteilung bildet die jeweilige Basis für die Vergabe der Doktorgrade. Je Abteilung können bis zu drei Doktorgrade verleihen werden.
In den Promotionsprogrammen des PK NRW wird jede*r Doktorand*in durch ein Betreuungsteam aus drei Personen betreut. Die fachliche Betreuung erfolgt durch
Mindestens eine fachliche Betreuung muss über umfangreiche Erfahrung bei der selbstständigen Promotionsbetreuung verfügen.
Die dritte Person im Betreuungsteam kann
sein. Die dritte Person übernimmt Mentoring-Aufgaben und kann durch den Promotionsausschuss zusätzlich Betreuungsaufgaben zugeweisen bekommen.
Für den Antrag auf Einschreibung am PK NRW muss die Betreuungszusage einer fachlichen Betreuung vorliegen.
Für den Antrag auf Annahme bitten wir um Vorschläge für das komplette Betreuungsteam, da der Antrag abgelehnt werden muss, wenn der Promotionsausschuss nicht innerhalb einer Frist von i.d.R drei Monaten geeignete Betreuungspersonen bestellen kann. Bitte besprechen Sie die Frage nach der weiteren Zusammenstellung des Betreuungsteams mit Ihrer ersten fachlichen Betreuungsperson. Diese kann einschätzen, welche weitere Expertise für Ihr Dissertationsthema und Ihre Karriereplanung benötigt wird und welche Professor*innen angesprochen werden können.
Mindestens eine fachliche Betreuungsperson muss professorales Mitglied der Abteilung sein, in der das Promotionsprojekt durchgeführt wird. In der Regel ist auch die zweite fachliche Betreuungsperson professorales Mitglied des PK NRW. Aber auch ein*e Professor*in, die*der an einer promotionsberechtigten Einrichtung das Promotionsrecht ausübt, kann als zweite fachliche Betreuungsperson eingesetzt werden. Eine dieser beiden Personen muss über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Promotionen verfügen. Die dritte Person im Betreuungsteam kann professorales Mitglied, assoziierte*r Professor*in oder Professor*in bzw. Privatdozent*in einer promotionsberechtigten Einrichtung außerhalb des PK NRW, an der sie das Promotionsrecht ausüben darf, sein und nimmt i.d.R. Mentoring-Funktionen wahr.
Die Mitgliedschaftskriterien für Professor*innen finden Sie in der Mitgliederordnung (§ 3) sowie in Kurzform in den FAQs für Professor*innen (Fragenblock „Professor*innen – Mitgliedschaftskriterien“).
Die Bearbeitung von und Entscheidung über vollständig eingereichte Anträge auf professorale Mitgliedschaft dauert i.d.R. bis zu vier und in Ausnahmefällen bis zu sechs Monaten.
Ihre Dissertation wird von mindestens zwei Gutachter*innen begutachtet, die vom Promotionsausschuss bestellt werden.
Ihre Betreuungen sind dabei nicht automatisch auch Gutachter*innen, Vielmehr gilt, dass für jede begutachtende Person, die Teil Ihres Betreuungsteams ist oder gemeinam mit Ihnen publiziert hat, eine weitere begutachtende Person bestellt wird, die in keiner wissenschaftlichen Kooperationsbeziehung mit Ihnen steht. Beachten Sie hierbei auch die Regelungen zur Befangenheit.
Die Prüfungskommission besteht aus den Gutachter*innen sowie mindestens einer weiteren fachlich ausgewiesenen Person, die entweder
ist.
Um in einem der Promotionsprogramme des PK NRW promovieren zu können, müssen Sie
Bitte beachten Sie auch die einzelnen Schritte im Promotionsprozess.
Informationen zur Einschreibung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) erhalten Sie bei den dort zuständigen Stellen. Eine Einschreibung ist sowohl in das Winter- als auch Sommersemester möglich. Für die Einschreibung an der HAW benötigen Sie die Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds der Abteilung, in der das Promotionsprojekt durchgeführt werden soll, sowie die von der HAW benannten Unterlagen. Für die Einschreibung wird i.d.R. eine Semestergebühr an den HAW erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung unter Vorbehalt der Annahme befristet erfolgt. Innerhalb eines Jahres muss die Annahme erfolgt sein.
Bitte beachten Sie auch die einzelnen Schritte im Promotionsprozess.
Um sich am PK NRW einzuschreiben, müssen Sie einen Antrag auf Einschreibung über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS stellen. Hierzu benötigen Sie
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung unter Vorbehalt der Annahme befristet erfolgt. Innerhalb eines Jahres muss die Annahme erfolgt sein.
Um von einer Abteilung als Doktorand*in angenommen zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS stellen. Hierzu benötigen Sie
Über Ihren Antrag entscheidet der Promotionsausschuss der zuständigen Abteilung. Beachten Sie hierfür auch bitte die Sitzungstermine der Promotionsausschüsse.
Der Antrag auf Einschreibung an der HAW und dem PK NRW sowie der Antrag auf Annahme als Doktorand*in können prinzipiell jederzeit gestellt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Eine Immatrikulation an der Hochschule und am PK NRW ist über die gesamte Dauer Ihrer Promotion am PK NRW verpflichtend. Für die Rückmeldung am PK NRW ins nächste Semester sind folgende Fristen zu beachten:
Die Rückmeldung am PK NRW erfolgt auf Grundlage der Rückmeldung an der Hochschule. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Voraussetzungen und Fristen zur Rückmeldung an Ihrer HAW und informieren sich bei den dort zuständigen Stellen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zu unseren Terminen und Fristen.
Ja, gemäß § 67b Absatz 3 des Hochschulgesetzes NRW sowie § 10 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionskollegs NRW vom 30. November 2020 ist die Einschreibung sowohl an der Hochschule als auch am PK NRW verpflichtend. Der Antrag auf Einschreibung am PK NRW ist innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Einschreibung an der Hochschule zu stellen. Eingeschrieben werden Sie in das Semester, in das die Hochschule Sie eingeschrieben hat. Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung unter Vorbehalt der Annahme befristet erfolgt. Innerhalb eines Jahres muss die Annahme erfolgt sein.
Es ist notwendig, dass Sie für die gesamte Dauer Ihrer Promotion am PK NRW sowohl an Ihrer Hochschule als auch am PK NRW eingeschrieben sind und sich jedes Semester zurückmelden. Am PK NRW sind dabei folgende Fristen zu beachten:
Die Rückmeldung am PK NRW erfolgt auf Grundlage der Rückmeldung an der Hochschule. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Voraussetzungen und Fristen zur Rückmeldung an Ihrer HAW und informieren sich bei den dort zuständigen Stellen.
Prinzipiell ist ein Wechsel vom Status als kooperativ Promovierende*r in den Status als Promovierende*r nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW möglich. Hierfür muss die Einschreibung an der HAW sowie die Annahme und Einschreibung als promovierendes Mitglied des PK NRW erfolgen.
Für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen gelten die Regelungen der Übergangsrichtlinie und Richtlinie zur Anerkennung von Leistungen im Rahmen der Promotionsprogramme des Promotionskollegs NRW vom 26.05.2023 in der Fassung vom 18.10.2024 (.pdf).
Die Programme werden von den Abteilungen angeboten und sind i.d.R. auf drei Jahre ausgelegt. Sie bestehen i.d.R. aus einem Pflicht- und einem Wahl(pflicht-)bereich und umfassen neben vertiefenden fach- und interdisziplinären Veranstaltungen auch überfachliche Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten zum wissenschaftlichen Austausch in den verschiedenen Promotionsphasen. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie auf den Seiten der Abteilungen.
Die Teilnahme an den überfachlichen Workshops des PK NRW (darunter auch GWP und Ethik) ist grundsätzlich unseren Mitgliedern (und damit auch den am PK NRW eingeschiebenen Promovierenden) vorbehalten.
Die Veranstaltungen der Promotionsprogramme finden entweder online oder in Präsenz statt. Aufschluss hierüber geben die jeweiligen Terminankündigungen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Dissertation in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. Näheres hierzu regeln die Abteilungspromotionsordnungen.
Nein, die im Rahmen der Promotionsprogramme geforderten Leistungen müssen überwiegend im Promotionskolleg NRW erbracht worden sein; die Anrechnung außerhalb des PK NRW erbrachter Leistungen ist möglich. Die Entscheidung hierüber fällt der Promotionsausschuss.
Für Promovierende, die bereits vor dem 01.01.2022 mit der Promotion begonnen haben, gilt zudem eine Übergangsrichtlinie (.pdf): Sofern der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens bis zum 01.01.2025 gestellt wird, können auch Dreiviertel der erforderlichen Leistungen des Promotionsprogramms außerhalb des PK NRW erbracht werden; die Entscheidung über die Anerkennung fällt der Promotionsausschuss.
Ergänzend zu den Angeboten der kooperierenden Universität, bietet Ihnen die Mitgliedschaft im PK NRW Forschungsperspektiven und -impulse im Profil der HAW, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Betreuung im Bereich anwendungsbezogener Forschung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote.
Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Die Mitgliedschaft im PK NRW bietet Ihnen jedoch eine qualitativ hochwertige Betreuung mit Zugang zu aktueller anwendungsbezogener Forschung, gute Vernetzungsmöglichkeiten in der Scientific Community sowie vielfältige fachliche wie überfachliche Unterstützungs- und Serviceangebote.
Der Doktorgrad wird von einer promotionsberechtigten Einrichtung, in der Regel einer Universität, vergeben. Der akademische Grad „Doktor“ wird dabei um die jeweilige Fachrichtung ergänzt (z.B. Dr. rer. nat., Dr.-Ing. oder Dr. phil.). An einigen Universitäten wird alternativ auch der Ph.D. als akademischer Grad angeboten. Da die einzelnen HAW in Nordrhein-Westfalen nicht promotionsberechtigt sind, erfolgt bei der kooperativen Promotion die Vergabe des Doktorgrades ausschließlich über die kooperierende promotionsberechtigte Einrichtung.
Ob Sie sich an beiden Hochschulen einschreiben müssen oder eine andere Form der Registrierung vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen HAW und Universität ab. In jedem Fall sollten Sie sich frühestmöglich an der universitären Fakultät als Doktorand*in annehmen lassen. Die Graduierten- und Serviceeinrichtungen der jeweiligen Universität und HAW beraten Sie hierzu gerne.
Ob für Sie Beiträge an den Hochschulen anfallen, hängt ebenfalls von der Art der Registrierung dort ab. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Studierendensekretariaten der kooperierenden Universität und HAW.
Auch als Absolvent*in einer Universität können Sie kooperativ promovieren. Wenn Sie Interesse an einer kooperativen Promotion mit dem PK NRW haben und Fragen zu einer Abteilung oder der Mitgliedschaft am PK NRW haben, treten Sie bitte mit der Koordination der thematisch passenden Abteilung in Kontakt. Diese berät Sie gern.
Wenn Sie sich für eine kooperative Promotion entschieden haben und einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, gibt der Empfehlungsausschuss der jeweiligen Abteilung nach Prüfung der formalen Voraussetzungen für eine Promotion ein fachwissenschaftliches Votum zu Ihrem Antrag und damit über Ihre Aufnahme als Mitglied ab. Dieses Votum wird an den Vorstand des PK NRW weitergeleitet, der auf Grundlage Ihres Votums über Ihre Aufnahme entscheidet.
Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.
Die angebotenen Veranstaltungen des PK NRW (z. B. das überfachliche Workshopprogramm) und der Abteilungen stehen kooperativ Promovierenden offen, sind für sie in der Regel aber optional. Welche Qualifizierungselemente Sie darüber hinaus benötigen und besuchen sollten, legen Sie gemeinsam mit Ihren Betreuungspersonen fest.
Die Promotionsordnungen der Universitäten können für die Annahme als Doktorand*in den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen. Zudem können durch die Integration in ein Promotionsprogramm weitere Pflichtveranstaltungen hinzukommen. Eine gegenseitige Anerkennung von Leistungen, die an den HAW, dem PK NRW und den Abteilungen sowie an den Universitäten erworben werden, wird angestrebt.
Das ist nicht möglich, da die Mitgliedschaft im PK NRW an eine Promotion unter Einbezug eines professoralen Mitglieds mindestens einer Träger-HAW geknüpft ist.
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