Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft

Die Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft unterstützt und berät die Mitglieder und Angehörigen des Promotionskollegs NRW im Hinblick auf von ihnen verantwortete Forschungsvorhaben durch Stellungnahmen zu ethisch relevanten Aspekten vor und während der Durchführung von Forschungsvorhaben.

Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft

Als ständiges Gremium des PK NRW befasst sich die Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft mit Standards und Prinzipien innerhalb eines Forschungsgebiets sowie mit Auswirkungen der Forschung auf Individuum und Gesellschaft. Sie arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts und der wissenschaftlichen Standards sowie der einschlägigen Berufsregeln.

Die Kommission setzt sich aus fünf professoralen Mitgliedern unterschiedlicher Abteilungen, einem promovierenden Mitglied, einem Mitglied des Kollgepersonals sowie einem Mitglied des Vorstands zusammen. Die Mitglieder der Kommission werden vom Vorstand des Promotionskollegs NRW im Einvernehmen mit dem Kollegsenat ernannt. Derzeit gehören der Kommission folgende Mitglieder an; ein promovierendes Mitglied ist noch als Stellvertretung zu besetzen:

Professorale Mitglieder

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Prof. Dr. Theresia Degener


Evang. HS Rheinland-Westfalen-Lippe

Prof. Dr. Klaus Maas


TH Ostwestfalen-Lippe

Prof. Dr. Marcus Mergenthaler


FH Südwestfalen

Prof. Dr. Astrid Rehorek


TH Köln

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Prof. Dr. Dirk Rueter


HS Ruhr West

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Prof. Dr. Grit Behrens

Stellvertretung


HS Bielefeld

Prof. Dr. Jochen Blaurock

Stellvertretung


TH Köln

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Prof. Dr. Marion Gebhard

Stellvertretung


Westfälische HS

Prof. Dr. Jürgen Karla

Stellvertretung


HS Niederrhein

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Prof. Dr. Sabine Sachweh

Stellvertretung


FH Dortmund

Promovierende Mitglieder

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Andreas Sieß


HS Bonn-Rhein-Sieg

Kollegpersonal

Dr. David Gilgen


Abteilung Technik und Systeme

Dr. Isabelle Kunze

Stellvertretung


Abteilung Soziales und Gesundheit

Vorstand

Prof. Dr. Hartmut Ihne


HS Bonn-Rhein-Sieg

Prof. Dr. Martin Sternberg

Stellvertretung


HS Bochum

Wichtige Information zur Zuständigkeit der Kommission

Aufgrund der Autonomie der Hochschulen erfolgen die Beratung und Stellungnahme zu ethisch relevanten Aspekten in Forschungsvorhaben grundsätzlich durch die entsprechende Kommission der jeweiligen Trägerhochschule. Die Kommission des Promotionskollegs NRW kann in begründeten Fällen angerufen werden.
Die Kommission nimmt nicht die Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Ethikkommission des Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr und begutachtet keine Forschungsvorhaben, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen.