Das Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen ist eine wissenschaftliche Einrichtung von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW. Es wurde 2020 mit dem hochschulpolitischen Auftrag gegründet, kooperative Promotionen zu stärken und gemeinsam mit Universitäten weiter auszubauen. Gleichzeitig sollen mit dem PK NRW die Voraussetzungen für Promotionen an HAW nach eigenem Promotionsrecht geschaffen werden.
Die Grundlage für die Arbeit des Promotionskollegs NRW bildet das Hochschulgesetz von 2019. Es sieht ein Promotionskolleg NRW vor, an dem zukünftig hervorragende Masterabsolvent*innen ihre Promotionsvorhaben an einer HAW realisieren können.
Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionskollegs für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2020 wurde das Promotionskolleg NRW errichtet. Die Zusammenarbeit der HAW in NRW im Bereich Promotion und Forschung wurde damit auf eine neue Basis gestellt.
In einem feierlichen Akt am 17. November 2022 hat das Ministerium die Verleihung des Promotionsrechts mit dem PK NRW besiegelt. Vorausgegangen war dem Anlass eine Stellungnahme der Wissenschaftsrats, in der der Wissenschaftsrat empfiehlt, dem Promotionskolleg NRW das Promotionsrecht zu verleihen.
Das PK NRW versteht sich als landesweites Forschungsnetzwerk der HAW in NRW, das Promovierenden und Professor*innen hochschulübergreifend eine interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschungsumgebung mit Anwendungsbezug bietet. Promovierende werden hier bei der kooperativen Promotion unterstützt und im Rahmen strukturierter Programme, die dem Profil der HAW entsprechen, qualitätsgesichert zur Promotion geführt. Dadurch ermöglicht es das Promotionskolleg Professor*innen und Promovierenden, sich hochschulübergreifend zu vernetzen. Promovierende werden zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt und auf Karrieren innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems im In- und Ausland vorbereitet.