Publikations- und Konferenzzuschüsse

Das PK NRW ist bestrebt, die nationale wie internationale Sichtbarkeit und Vernetzung seiner Mitglieder in der Scientific Community zu fördern. Hierzu unterstützt es seine Promovierenden mit Zuschüssen für die Veröffentlichung von Publikationen und die Teilnahme an Konferenzen.

Publikationszuschüsse

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Förderlinie Publikationszuschüsse des PK NRW werden Zuschüsse gewährt für

  • die Veröffentlichung der Dissertation (Monographie oder kumulative Promotion)
  • promotionsbezogene Publikationen (anfallende Gebühren für Veröffentlichungen in einem klassischen Journal oder für Open Access Publikationen in einem ausgewiesenen Fachjournal)

Wer wird gefördert?

Förderungsfähig sind alle Promovierenden des PK NRW. Das umfasst sowohl kooperativ Promovierende als auch Promovierende, die über das Promotionsrecht des PK NRW promovieren.

Förderleistung

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 3.000 Euro pro Beantragung und kann maximal zweimal während der Mitgliedschaft im PK NRW beantragt werden (max. 2 Tickets).

Die Angaben gelten immer vorausgesetzt, dass Mittel vorhanden sind.

Antragstellung: Antragsformular und Ablauf des Verfahrens

Anträge können halbjährlich zur genannten Frist in der Geschäftsstelle des PK NRW in Bochum eingereicht werden. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich das Antragsformular “Publikationszuschuss”. Unvollständige ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Anträge von Promovierenden, die über diese Programmlinie schon einmal erfolgreich gefördert wurden, im weiteren Bewerbungsverfahren ggf. nachrangig behandelt werden.


Konferenzzuschüsse

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an nationalen und internationalen wissenschaftlichen Konferenzen  zum Zwecke der Vernetzung in der jeweiligen Scientific Community.

Wer wird gefördert?

Förderungsfähig sind alle Promovierenden des PK NRW. Das umfasst sowohl kooperativ Promovierende als auch Promovierende, die über das Promotionsrecht des PK NRW promovieren.

Förderleistung

Im Rahmen des Förderkonzepts werden Zuschüsse für nationale und internationale wissenschaftliche Konferenzteilnahmen gewährt, die maximal dreimal (max. 3 Tickets) während der Mitgliedschaft im PK NRW beantragt werden können.

Die Höhe des jeweiligen Reisekostenzuschusses ist abhängig vom Ort der Konferenz. Unterschieden wird nach Konferenzen innerhalb Deutschlands, innerhalb Europas und außerhalb Europas. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • max. 400 € innerhalb Deutschlands,
  • max. 800 € innerhalb Europas,
  • max. 1250 Euro außerhalb Europas.

Bei aktiver Teilnahme (z. B. Vortrag, Demonstration o.Ä.) kann zusätzlich die Teilnahmegebühr erstattet werden.

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Eine Konferenzteilnahme ist an keine weiteren Bedingungen gebunden (z.B. Vortrag, Präsentation o.Ä.); sodass auch eine Teilnahme als Zuhörer*in möglich ist.
  • Max. zwei Konferenzteilnahmen sind an die aktive Teilnahme geknüpft. 

Die Angaben gelten immer vorausgesetzt, dass Mittel vorhanden sind.

 

Antragstellung: Antragsformular und Ablauf des Verfahrens

Anträge können vierteljährlich zur genannten Frist in der Geschäftsstelle des PK NRW in Bochum eingereicht werden. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich das Antragsformular Konferenzzuschuss. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Anträge von Promovierenden, die über diese Programmlinie schon einmal erfolgreich gefördert wurden, im weiteren Bewerbungsverfahren ggf. nachrangig behandelt werden.


David Ewald, B.A.

Sachbearbeitung Promotionsangelegenheiten

+49 234 32 10176

david.ewald@pknrw.de

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