Promotionsstellen

Die Maßnahme ist Teil der PK NRW-internen Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen. Durch die Vergabe von Promotionsstellen sollen exzellente junge Wissenschaftler*innen auf ihrem Weg zur Promotion unterstützt werden.

Art und Umfang der Förderung

Im Rahmen der Maßnahme werden exzellente junge Wissenschaftler*innen auf ihrem Weg zur Promotion durch die Vergabe von TVL-E13-Promotionsstellen unterstützt. Bei den Stellenanteilen orientiert sich das PK NRW an den Hinweisen zur Bezahlung von Promovierenden der DFG (04/23), so dass je nach Fachrichtung zwischen 65 % und 100 %- TVL-E13-Stellen gefördert werden.

Die erste Förderphase beginnt voraussichtlich zum 01. Mai 2025; die Einreichungsfrist endet am 15. Februar 2025. Jede Förderung kann für max. 3 Jahre beantragt werden (eine einjährige Verlängerung ist auf Antrag möglich).


Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Promovierenden, die bereits in einer der acht Abteilungen des PK NRW angenommenen sind.

Die Förderung ist zudem an folgende weitere Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Antrag auf Förderung wird gemeinsam mit mindestens einem/einer Betreuer*in aus dem jeweiligen Betreuungsteam (angehörig einer der Trägerhochschulen des PK NRW) gestellt.
  • Für die Antragstellung ist die schriftliche Zustimmung des/der jeweiligen Dekan*in des Fachbereichs/der Fakultät der Hochschule einzuholen, an der Sie eingeschrieben sind; der Förderantrag ist über die Hochschulleitung der Hochschule zu stellen, an der die jeweilige Promotionsstelle eingerichtet werden soll.
  • Sie sind bereit, Ergebnisse (bzw. Zwischenergebnissen) Ihrer Arbeit sowie Erfahrungen während ihrer Promotion im Rahmen von Kolloquien, Fachveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen des PK NRW zu präsentieren.
  • Ein Förderhinweis ist sowohl in der Promotionsschrift als auch in jeder daraus entstandenen Publikation und Präsentation aufzunehmen. 

Die besondere Förderung von Frauen, Studienpionier*innen sowie von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen wird angestrebt.


Antragstellung: Unterlagen und Ablauf des Verfahrens

Die vollständigen Antragsunterlagen können zur genannten Frist online in der Geschäftsstelle des PK NRW eingereicht werden (david.ewald@pknrw.de).

Die Förderung wird in Zusammenarbeit mit dem oder der betreuenden Professor*in des PK NRW über die Hochschulleitung beantragt. 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Motivationsschreiben von ein bis zwei Seiten (fachliche und persönliche Motivation und Qualifikation, aktuelle finanzielle Situation, Passfähigkeit zur bzw. zu Abteilung(en) und Anknüpfungspunkte zu anderen Forschungsthemen des PK NRW, Chancen und berufliche Zukunft)
  • Aktuelles Langexposé (entsprechend der Vorgaben der Abteilung, in der promoviert wird)
  • Empfehlungsschreiben der fachlichen Betreuungspersonen der Hochschule, an der die Stelle eingerichtet werden soll
  • Stellungnahme/Bestätigungsschreiben des*der Dekan*in des Fachbereichs/der Fakultät der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind
  • Einreichung erfolgt über die Hochschulleitung

Bei Bedarf kann die Geschäftsstelle weitere formale Angaben über KISS abrufen (bspw. Immatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis).

Nach einer formalen Prüfung durch die Geschäftsstelle werden die Anträge an die Kommission Promotionsförderung weitergeleitet. Nach einer Vorauswahl durch die Kommission erhalten mögliche Förderkandidat*innen (Doktorand*in) auf Einladung die Möglichkeit, ihr Promotionsvorhaben vor der Kommission zu präsentieren (max. 10 Minuten pro Präsentation). Die Kommission behält sich vor, zu den Anträgen externe Gutachten einzuholen oder weitere sachkundige Personen zur Beurteilung heranzuziehen.

Die eingegangenen Anträge werden in einem wissenschaftsgeleiteten kompetitiven Verfahren anhand festgelegter Kriterien von der Kommission Promotionsförderung bewertet. Die Kommission entscheidet auf Basis dieser Bewertung selbstständig über die Bewilligung bzw. Ablehnung der eingereichten Anträge.

Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 


Auswahlkriterien

Zur Begutachtung von Anträgen hat die Kommission folgende Kriterien festgelegt:

  • wissenschaftliche Relevanz und Exzellenz des Vorhabens (insbes. erkenntnisleitendes Interesse und Besonderheit der Forschungsfrage sowie Darstellung des Forschungsdesigns)
  • Realisierbarkeit des Projekts (Schlüssigkeit des Konzepts und realistischer Zeitplan zur Umsetzung des Projekts)
  • erwartbarer Output (z. B. Anknüpfungspunkte zu Forschungsthemen der Abteilungen des PK NRW, Erhöhung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit der Forschung an HAW und PK NRW, bspw. durch beabsichtigte Publikationstätigkeit oder Tagungsbeiträge)
  • Individuelle Motivation und Voraussetzungen (z. B. Studienpionier*in, Teilfinanzierung Marie Curie, Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
  • Passung des Themas zum Forschungsprofil der jeweiligen Abteilung des PK NRW

Abschluss der Promotion

Spätestens sechs Monate nach Abschluss der Disputation ist ein kurzer Abschlussbericht des*r Promovierenden vorzulegen (Teil der formalen Förderzusage) und in der Geschäftsstelle des PK NRW einzureichen (david.ewald@pknrw.de). Zudem hat ein Förderhinweis sowohl in der Promotionsschrift als auch in jeder daraus entstandenen Publikation und Präsentation zu erfolgen.


Verlängerung

Kann das Qualifizierungsziel Promotion nicht in der vereinbarten Zeit von drei Jahren erreicht werden, ist eine Verlängerung der Förderdauer um ein Jahr möglich. Die Verlängerung bedarf einer Evaluation des bisherigen Arbeitsfortschritts der Promotion und einer damit einhergehenden Einschätzung zum erfolgreichen Abschluss im zur Verfügung stehenden Zeitraum der Bewilligung. 

Für die Verlängerung sind rechtzeitig (spätestens aber sechs Monate vorher) vor Ablauf des ersten Förderzeitraums folgende Unterlagen in der Geschäftsstelle des PK NRW (david.ewald@pknrw.de) einzureichen:

  • Antrag durch den/die Promovierende*n gemeinsam mit dem/der Betreuer*in aus dem Betreuungsteam
  • Einreichung über Hochschulleitung der einreichenden Trägerhochschule
  • Erklärung, warum das Qualifizierungsziel noch nicht oder nicht vollständig erreicht werden konnte und wann es voraussichtlich erreicht werden wird.
  • Zwischenbericht zum Promotionsvorhaben sowie ein Arbeits- und Zeitplan für die Phase der Verlängerung
  • Befürwortungsschreiben des Betreuungsteams

David Ewald, B.A.

Sachbearbeitung Promotionsangelegenheiten

+49 234 32 10176

david.ewald@pknrw.de

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