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david.ewald@pknrw.de
Sie haben Fragen zu den Fördermaßnahmen oder wünschen weitere Informationen? Bitte sprechen Sie uns an.
Die Maßnahme ist Teil der PK NRW-internen Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen. Durch die Vergabe von Promotionsstellen sollen exzellente junge Wissenschaftler*innen auf ihrem Weg zur Promotion unterstützt werden.
Im Rahmen der Maßnahme werden exzellente junge Wissenschaftler*innen auf ihrem Weg zur Promotion durch die Vergabe von TVL-E13-Promotionsstellen unterstützt. Bei den Stellenanteilen orientiert sich das PK NRW an den Hinweisen zur Bezahlung von Promovierenden der DFG (04/23), so dass je nach Fachrichtung zwischen 65 % und 100 %- TVL-E13-Stellen gefördert werden.
Die erste Förderphase beginnt voraussichtlich zum 01. Mai 2025; die Einreichungsfrist endet am 15. Februar 2025. Jede Förderung kann für max. 3 Jahre beantragt werden (eine einjährige Verlängerung ist auf Antrag möglich).
Antragsberechtigt sind alle Promovierenden, die bereits in einer der acht Abteilungen des PK NRW angenommenen sind.
Die Förderung ist zudem an folgende weitere Voraussetzungen geknüpft:
Ein Förderhinweis ist sowohl in der Promotionsschrift als auch in jeder daraus entstandenen Publikation und Präsentation aufzunehmen.
Die besondere Förderung von Frauen, Studienpionier*innen sowie von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen wird angestrebt.
Die vollständigen Antragsunterlagen können zur genannten Frist online in der Geschäftsstelle des PK NRW eingereicht werden (david.ewald@pknrw.de).
Die Förderung wird in Zusammenarbeit mit dem oder der betreuenden Professor*in des PK NRW über die Hochschulleitung beantragt.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Einreichung erfolgt über die Hochschulleitung
Bei Bedarf kann die Geschäftsstelle weitere formale Angaben über KISS abrufen (bspw. Immatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis).
Nach einer formalen Prüfung durch die Geschäftsstelle werden die Anträge an die Kommission Promotionsförderung weitergeleitet. Nach einer Vorauswahl durch die Kommission erhalten mögliche Förderkandidat*innen (Doktorand*in) auf Einladung die Möglichkeit, ihr Promotionsvorhaben vor der Kommission zu präsentieren (max. 10 Minuten pro Präsentation). Die Kommission behält sich vor, zu den Anträgen externe Gutachten einzuholen oder weitere sachkundige Personen zur Beurteilung heranzuziehen.
Die eingegangenen Anträge werden in einem wissenschaftsgeleiteten kompetitiven Verfahren anhand festgelegter Kriterien von der Kommission Promotionsförderung bewertet. Die Kommission entscheidet auf Basis dieser Bewertung selbstständig über die Bewilligung bzw. Ablehnung der eingereichten Anträge.
Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Zur Begutachtung von Anträgen hat die Kommission folgende Kriterien festgelegt:
Spätestens sechs Monate nach Abschluss der Disputation ist ein kurzer Abschlussbericht des*r Promovierenden vorzulegen (Teil der formalen Förderzusage) und in der Geschäftsstelle des PK NRW einzureichen (david.ewald@pknrw.de). Zudem hat ein Förderhinweis sowohl in der Promotionsschrift als auch in jeder daraus entstandenen Publikation und Präsentation zu erfolgen.
Kann das Qualifizierungsziel Promotion nicht in der vereinbarten Zeit von drei Jahren erreicht werden, ist eine Verlängerung der Förderdauer um ein Jahr möglich. Die Verlängerung bedarf einer Evaluation des bisherigen Arbeitsfortschritts der Promotion und einer damit einhergehenden Einschätzung zum erfolgreichen Abschluss im zur Verfügung stehenden Zeitraum der Bewilligung.
Für die Verlängerung sind rechtzeitig (spätestens aber sechs Monate vorher) vor Ablauf des ersten Förderzeitraums folgende Unterlagen in der Geschäftsstelle des PK NRW (david.ewald@pknrw.de) einzureichen:
David Ewald, B.A.
Sachbearbeitung Promotionsangelegenheiten
+49 234 32 10176
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