Das Promotionskolleg NRW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das in seinen Strukturen an Hochschulen angelehnt ist. Es hat das Recht der Selbstverwaltung und veröffentlicht seine Ordnungen und Beschlüsse in den Amtlichen Mitteilungen sowie als nichtamtliche Lesefassungen.
Gemäß § 2 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung des Promotionskollegs erlässt das PK NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ordnungen und gibt sie gemeinsam mit den zu veröffentlichenden Beschlüssen in einem Verkündungsblatt, den Amtlichen Mitteilungen, bekannt.
Die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichten Ordnungen des PK NRW und seiner Abteilungen, Gremien und Organ wurden zur besseren Übersicht gesammelt als nichtamtlichen Lesefassungen auf einer Seite zusammengestellt.
Das PK NRW veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen über wichtige Ereignisse und Neuerungen informiert wird.