Promovierende und Promotionsinteressierte, die nach dem Promotionsrecht des PK NRW promovieren (möchten), sind für einen reibungslosen Ablauf der Promotion an verschiedene Termine und Fristen gebunden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesen Terminen und Fristen.
Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der unten aufgeführten Fristen zur Exmatrikulation am PK NRW und/oder Ihrer Hochschule führen kann.
Änderungen der Fristen bleiben vorbehalten.
Anträge sind über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem (KISS) zu stellen.