Am 17. November wird Wissenschaftsministerin Ina Brandes dem Promotionskolleg NRW im Rahmen eines feierlichen Aktes das Promotionsrecht verleihen. Damit kann das Promotionskolleg NRW als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der HAW in NRW künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade vergeben.
„Wir freuen uns auf die Verleihung des Promotionsrechts! Das Promotionskolleg NRW und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen werden sich strukturell weiterentwickeln und neue Impulse für die angewandte Forschung und die Bildungsgerechtigkeit liefern.“ (Prof. Martin Sternberg, Vorsitzender des Promotionskollegs für angewandte Forschung der HAW in NRW)