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„Ein innovatives Modell mit Vorbildcharakter“

Das am 11.07.19 vom Landtag beschlossene neue Hochschulgesetz trifft im Kreis der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auf viel Lob. Zentral ist dabei die Änderung der Regelungen zur Promotion. Das neue Hochschulgesetz sieht vor, das bestehende Graduierteninstitut für angewandte Forschung in ein Promotionskolleg zu überführen und diesem nach positiver Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht zu verleihen. Damit wären in NRW erstmals Promotionen an einem von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften getragenen Promotionskolleg möglich, ohne dass eine zwingende institutionelle Beteiligung der Universitäten vorgeschrieben ist.

„NRW setzt damit auf ein innovatives Modell der Promotion, das bundesweit Vorbildcharakter haben kann. Damit wird der Entwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und insbesondere ihrer gestiegenen Forschungsleistung endlich angemessen Rechnung getragen“, erklärt Prof. Dr. Marcus Baumann, Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Prof. Dr. Martin Sternberg, Vorsitzender des Graduierteninstituts NRW, betont die hohen qualitativen Ansprüche, die mit der Gesetzesänderung verbunden sind: „Das Promotionskolleg wird sich in einer strengen wissenschaftsgeleiteten Begutachtung bewähren müssen und ist somit im Falle einer positiven Beurteilung über jeden Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität erhaben.“