Seit dem 26. Oktober 2023 ist eine Einschreibung am PK NRW möglich. Promovierende (nach Promotionsrecht am PK NRW) können sich ab sofort im Kolleginformations- und Steuerungssystem KISS registrieren und einen Antrag auf Einschreibung stellen. Anträge auf Annahme als Doktorand*in können ebenfalls erstellt werden. Die Bearbeitung der Annahmeanträge durch die Promotionsausschüsse des PK NRW startet ab November.
Wichtig!
Die Datenmigration von Professor*innen ist größtenteils vollzogen worden. Professor*innen können daher auf ihre importierten Datensätze zugreifen.
Wenn Sie kooperativ promovieren, müssen Sie nichts machen, Ihre Datensätze werden zu einem späteren Zeitpunkt in KISS importiert. Wer im alten System einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat, über den noch nicht entschieden wurde, kann entweder in KISS einen neuen Antrag stellen oder auf die Übernahme der Daten warten.
Die Migration der Datensätze von Promovierenden konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Promovierende Mitglieder, die zu einer Promotion nach Promotionsrecht des PK NRW wechseln möchten und zum Wintersemester 2023 einen Antrag stellen wollen, müssen sich in KISS neu registrieren, ihre Daten neu eingeben (falls Sie dies noch nicht im neuen System gemacht haben) und können dann die Anträge auf Einschreibung und Annahme am PK NRW stellen. Der Zugangslink für unser neues Kolleginformations- und -Steuerungssystem KISS ist: kiss.pknrw.de. Wer zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Promotion nach dem Promotionsrecht des PK NRW wechseln möchte, kann dann auf seinem importierten Datensatz aufsetzen.
Folgende Antragstellungen sind möglich:
- Einschreibung als Doktorand*in
- Antrag auf Annahme als Doktorand*in
- Antrag auf Mitgliedschaft für kooperativ Promovierende
- Antrag auf professorale Mitgliedschaft
Für Promovierende, die sich bis zum 02.11.2023 an der Hochschule eingeschrieben haben, verlängert das PK NRW die Frist zur Einschreibung am PK NRW bis zum 01.12.2023. Die Einschreibung am PK NRW erfolgt weiterhin analog zur Einschreibung an den Hochschulen in das laufende Wintersemester.
Promoviernde die sich nach dem 02.11.2023 an der Hochschule eingeschrieben haben, müssen innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf Einschreibung am PK NRW stellen.