In seiner Sitzung am 27.10.2023 hat der Vorstand die Evaluationsordnung des PK NRW angenommen, die zuvor bereits durch den Kollegsenat verabschiedet wurde. Die Evaluationsordnung ist wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung. Das Promotionskolleg NRW versteht Evaluation als Instrument der Selbststeuerung und der externen Rechenschaftslegung, insbesondere gegenüber Trägerhochschulen, Land und Öffentlichkeit. Sie dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Qualität der Promotionen durch Sicherstellung der Betreuung und Garantie wissenschaftlich exzellenter Promotionsprogramme und Forschung sowie angemessener Organisationsstrukturen der Nachwuchsförderung. Evaluation bedeutet die regelmäßige und systematische Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten zur Überprüfung der Qualität des Promotionsgeschehens, der Abteilungen sowie der Kollegorganisation zur Erfüllung des hochschulpolitischen Auftrags des Promotionskollegs NRW.
Konstitutive Elemente der Qualitätssicherung im Bereich der Evaluation sind Selbstberichte, die Beteiligung von externen Expert*innen, die Einbindung des wissenschaftlichen Beirats sowie die Beteiligung der Selbstverwaltungsorgane. Zur strategischen Entwicklung des Promotionskollegs und der Sicherstellung der Qualität des Promotionsgeschehens können die Trägerversammlung sowie der wissenschaftliche Beirat Anfragen zu erweiterten Evaluationen formulieren.
Die Evaluationsordnung regelt für die unterschiedlichen Evaluationsebenen jeweils Ziele und Gegenstand, Verantwortlichkeiten, Verfahren und Berichtserstellung sowie die zeitlichen Rhythmen der Evaluation. Die Ergebnisse der, in regelmäßigen Abständen durchgeführten Evaluationsphasen, sind für die promotionsinterne Öffentlichkeit zugänglich.