Stand April 2023
Gegenwärtig werden am PK NRW die letzten Prozesse für Promotionen nach eigenem Promotionsrecht aufgesetzt und die hierzu erforderlichen Ordnungen durch die Selbstverwaltungsgremien überarbeitet und verabschiedet. Erste Ordnungen wie beispielsweise die Rahmenpromotionsordnung wurden bereits in unseren Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Mit einer Verabschiedung der Abteilungspromotionsordnungen ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
Doktorand*innen, die über das Promotionsrecht des PK NRW promovieren möchten, müssen sich für ein Promotionsprogramm einer Abteilung entscheiden und sowohl am PK NRW als auch einer Trägerhochschule einschreiben. Über den Antrag auf Aufnahme bzw. Annahme als Promovierend*in am PK NRW entscheidet der für das Programm zuständige Promotionsausschuss.
Professor*innen, die Promotionen nach dem Promotionsrecht des PK NRW betreuen möchten, müssen die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, die in der Rahmenpromotionsordnung sowie den Abteilungsordnungen geregelt werden. Die Ernennung der Betreuungspersonen erfolgt durch die Promotionsausschüsse der Abteilungen.
Eine neue Fassung der Mitgliederordnung ist in Kraft getreten. Das Aufnahmemoratorium für professorale Mitglieder und Angehörigewird zum 12. April aufgehoben. Eine Antragstellung wird dann über das IT-System des PK NRW möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze.
Voraussichtlich im Sommersemester 2023 werden die Promotionsausschüsse der Abteilungen gewählt sein sowie die Trägerhochschulen und das PK NRW die Verfahren zur Einschreibung umgesetzt haben. Bis dahin sind weiterhin nur kooperative Promotionsverfahren umsetzbar.
Das PK NRW wird an mehreren Terminen über die Voraussetzungen und Durchführung von Promotionen nach eigenem Promotionsrecht informieren und Fragen hierzu beantworten. Termine, Inhalte und Zielgruppen werden zeitnah bekanntgegeben.
Über die weiteren Entwicklungen informieren wir auf unserer Website.