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Aufnahme professoraler Mitglieder und assoziierter Professor*innen wieder möglich

Mit Auslaufen des Moratoriums zum 12. April sind Antragstellungen für eine Aufnahme als professorales Mitglied oder assoziierte*r Professor*in am PK NRW wieder möglich. Grundlage hierfür ist eine neue Fassung der Mitgliederordnung, die im März in Kraft getreten ist, und in der wesentliche Empfehlungen des Wissenschaftsrates umgesetzt wurden.

Neben den bisher geltenden Kriterien zum Nachweis von Publikationsleistungen und der Einwerbung von Drittmitteln bedeutet dies für Antragstellungen von Professor*innen, dass

  1. für eine professorale Mitgliedschaft angemessene Erfahrungen bei der fachlichen Promotionsbetreuung nachzuweisen sind, die nach der eigenen Promotion erworben wurden.
  2. der Empfehlungsausschuss der zuständigen Abteilung seine fachwissenschaftliche Bewertung unter Hinzuziehung professoralen Sachverstands aus externen promotionsberechtigten Einrichtungen abgibt. Zusätzlich zum Empfehlungsausschuss muss auch der Abteilungsrat einer Aufnahme zustimmen.
  3. in Einzelfällen, falls in dem betroffenen Fach die Einwerbung von Drittmitteln nur sehr schwer möglich ist, auch eine Unterschreitung der regulär geforderten Summe von mehr als 10 % durch eine Verdopplung der gemäß § 3 (4) Mitgliederordnung nachzuweisenden Publikationsleistungen ausgeglichen werden kann.

Antragstellungen sind über das Bewerbungsportal unseres IT-Systems möglich. Aktuell befindet sich ein neues IT-System in der Entwicklung und wird voraussichtlich im Sommer in Betrieb genommen. Bis es soweit ist, bitten wir um Verständnis, dass nicht alle der o. g. Anpassungen über das derzeitige System abgebildet werden können. Erforderliche Formulare stellen wir Ihnen als Download bereit. Später werden Ihre Daten automatisch in das neue System übertragen.

Für den Nachweis der Betreuungserfahrung verwenden Sie bitte das Formular zum Nachweis der Betreuungserfahrung. Bitte schicken Sie, solange wir in einer Übergangszeit mit dem alten System arbeiten, das Formular nach der Einreichung Ihrer Bewerbung im IT-System an carolin.schuchert@gi-nrw.de. Die Entscheidung, welche Betreuungserfahrung angemessen ist, trifft die zuständige Abteilung.

Weiterhin ist auch eine Bestätigung der eingeworbenen Drittmittel durch die Hochschule einzureichen, die ebenfalls per E-Mail an carolin.schuchert@gi-nrw.de zu senden ist. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular zur Bestätigung eingeworbener Drittmittel.

Für alle bereits aufgenommenen professoralen Mitglieder und Angehörigen gilt Bestandsschutz. Assoziierte Professor*innen können jederzeit einen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen, sofern sie die Kriterien erfüllen.

Auch als professorales Mitglied können Sie bereits jetzt das o.g. Formular zur Bestätigung der Betreuungserfahrung ausfüllen und an Carolin Schuchert senden. Betreuungserfahrung wird entsprechend § 7 (1) der Rahmenpromotionsordnung maßgeblich für die Zusammensetzung der Betreuungsteams sein. Eine erneute Antragstellung auf Mitgliedschaft ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig.