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Aktuelle Neuigkeiten, Berichte, Mitteilungen und Hintergründe aus dem PK NRW, seinen Abteilungen und den Trägerhochschulen.

Rückmeldung am PK NRW ab sofort möglich

Eingeschriebene Promovierende, die nach Promotionsrecht des PK NRW promovieren, können sich ab sofort im Kolleginformations- und Steuerungssystem KISS in das Sommersemester 2024 zurückmelden. Bitte loggen Sie sich dazu in KISS ein und laden die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule in KISS hoch.

Das PK NRW meldet Sie in dasselbe Semester zurück, in das auch die Hochschule zurückgemeldet hat. Grundlage der Rückmeldung ist die korrekte Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule. Die Rückmeldung kann nun zu jedem Semester in KISS erfolgen. Ihre aktuelle Studienbescheinigung finden Sie in KISS im Personenprofil unter „Meine Bescheinigungen“.

Informationen zum Ablauf der Rückmeldung in KISS erhalten Sie in der unten stehenden Kurzanleitung.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei der Koordination Ihrer Abteilung oder bei Johanna Gelberg (johanna.gelberg@pknrw.de).

Hintergrund

Promovierende nach Promotionsrecht des PK NRW müssen sich an ihren Trägerhochschulen und am PK NRW einschreiben und während der Promotion semesterweise zurückmelden. Voraussetzung für die Rückmeldung am PK NRW ist die bereits erfolgte Rückmeldung an der Hochschule. Diese muss bereits im Vorfeld erfolgt sein.

Die Promovierenden nach Promotionsrecht des PK NRW werden gebeten, sich selbstständig über den Rückmeldeprozess und die Fristen ihrer Hochschulen zu informieren und diese einzuhalten.