Auf dieser Seite informieren wir Sie über die formalen Abläufe, die vor, während und am Ende einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW wichtig sind. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber sowie nützliche Hinweise dazu, was in den verschiedenen Phasen zu beachten ist.
Um am PK NRW zur Promotion zugelassen zu werden, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 67 Absatz 4 des Hochschulgesetzes NRW (HG) erfüllen. Demnach hat zum Promotionsstudium Zugang, wer einen Master- oder vergleichbaren Abschluss (z.B. Magister oder Diplom) nachweist.
Weitere Zugangsvoraussetzungen regeln die Rahmenpromotionsordnung (RPO) des PK NRW sowie die Promotionsordnung der Abteilungen (APO) des PK NRW, an der das Promotionsvorhaben durchgeführt werden soll.In diesen Ordnungen finden Sie auch weitere Informationen zum Ablauf der Promotionsverfahren.
Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den für Sie geltenden Bestimmungen vertraut. Nehmen Sie bei Fragen und Problemen gerne unser Service- und Beratungsangebot in Anspruch.
Bitte beachten Sie, dass es bei ausländischen Abschlüssen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.
Sie haben sich für eine Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW entschieden? Hier finden Sie wichtige Informationen zu den ersten Schritten, um am PK NRW zu promovieren.
Während der Promotionsphase liegt der Fokus darauf, das Promotionsprogramm zu absolvieren und die Dissertation zu schreiben. Auch für diese Phase der Promotion stellen wir Ihnen hier nützliche Informationen und Tipps zur Verfügung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Disputation ist die Dissertation zunächst der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bevor Sie den Doktorgrad führen dürfen. Hinweise zum Ablauf haben wir hier für Sie zusammengestellt.